Auffahrt Gletscherstraße mit Blick auf Großglockner
Bild: GROHAG
PRESSEMITTEILUNG – 25. Jänner 2016
Mit heutigem Tage ist die Großglockner Hochalpenstraße auf Antrag des Bundeskanzleramtes vom 21.12.2015 (GZ-BKA-KU24.621/0333-II/4/2015) in die offizielle Vorschlagsliste der Welterbekonvention aufgenommen worden.
Dieser wichtige Schritt auf dem Weg zur Nominierung als Welterbe sowie die offizielle Beschreibung (in engl. Sprache) sind öffentlich über die Webseite des Welterbezentrums der UNESCO in Paris einsehbar (http://whc.unesco.org/en/tentativelists/6074/).
„Damit steht einer Einreichung der Österreichischen Welterbe-Nominierung „Großglockner Hochalpenstraße“ zum 01.02.2017 (Evaluierung) und möglicher Eintragung auf der Welterbeliste im Sommer 2018 nichts mehr im Wege“, so VD Johannes Hörl, Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG).
Gibt es ähnliche Sehenswürdigkeiten die bereits Welterbe sind?
„Sofern eine Beantragung des Weltkulturerbes für die Großglockner Hochalpenstraße erfolgreich verläuft, wäre dies die erste Straße, die das UNESCO-Prädikat erhält. Es gibt auf der Liste keine Straßen, die wegen ihrer Anlage des Landschaftserlebens bzw. –erfahrens aufgenommen wurden. Bei den auf der Welterbeliste vorkommenden Straßen handelt es sich entweder um Teile von Stadtensembles, archäologische Stätten oder Handelsrouten, z.B. in Hochgebirgen oder Wüstenregionen. Diese sind mit der Großglockner Hochalpenstraße im Sinne der Welterbekonvention und dem dort festgelegten Beurteilungsschema (Kriterien, außergewöhnlicher universeller Wert) nicht vergleichbar“, so GF Bernd Paulowitz, insitu World Heritage Consulting, Berater der GROHAG.
Rückfragen:
Großglockner Hochalpenstraßen AG
Dr. Johannes Hörl, ( 0662 / 87 36 73-14 reschreiter@grossglockner.at