Individual- und Freizeitsport outdoor zur physischen und psychischen Erholung nur mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, dem Lebenspartner oder einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen engen Bezugspersonen (§2 Z5) bzw. Zusammenkünfte von nicht mehr als drei Personen aus zwei Haushalten mit deren minderjähriger Kinder (§13 Z3 / 10).
Der Alpenverein empfiehlt Sport und Bewegung im Freien!
Bergsport-Experten des Alpenvereins (ÖAV) und der Naturfreunde (NFÖ) haben in Zusammenarbeit mit dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) Leitlinien erarbeitet, die mit den Verordnungen der Bundesregierung in Einklang stehen und gleichzeitig eine zumutbare und freudvolle Sportausübung ermöglichen:
1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge
Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen.
2. Abstand halten - mindestens 2 Meter
Bei der Sportausübung muss laut Gesetz ein Mindestabstand von zwei Meter zu haushaltsfremden Personen eingehalten werden. Dieser Abstand kann kurzfristig - z. B. zu Sicherungs- und Hilfeleistungen - unterschritten werden.
3. Bergsport nur ...
… nur mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, dem Lebenspartner oder einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen engen Bezugspersonen bzw. Zusammenkünfte von nicht mehr als vier Personen aus zwei Haushalten mit deren minderjähriger Kinder.
4. Gewohnte Rituale unterlassen
Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.
5. Hygieneregeln beachten
Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.
6. Erste Hilfe
Als Ersthelfer*in nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz sowie Einweghandschuhe verwenden.
7. Bei Fahrgemeinschaften maximal 2 Personen pro Sitzreihe
Bei Fahrgemeinschaften mit haushaltsfremden Personen dürfen in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen, die zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
Bei öffentlicher Anreise muss eine FFP2-Maske getragen und der Abstand von zwei Meter bestmöglich eingehalten werden.
8. Sportstätten im Freien
Diese dürfen nur für Sportarten, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt und für die Zeit der Sportausübung betreten werden. Darunter fällt z. B. das Klettern in Outdoor-Anlagen oder das Pistentourengehen. Beachte lokale Regelungen und Sperren während der Pistenpräparierung (Lebensgefahr!).
Hinweis: Bitte bedenkt, dass diese Leitlinien ein Datum tragen. Neue Vorschriften und Erkenntnisse können Änderungen bzw. Updates notwendig machen.
Derzeit sind alle Veranstaltungen bis 18.04.2021 abgesagt.
Unsere Servicestellen in Wien sind voraussichtlich bis 18.04.2021 geschlossen.
Unsere Kletterhallen in Wien sind geschlossen.
Gastronomie
Take-Away
Außerhalb von Skigebieten gelten die generellen Regeln für gastronomische Betriebe:
Beherbergung
Die Benützung ist aufgrund der aktuellen Ausgangssperre nicht möglich. Die Nutzung der Winterräume des Österreichischen Alpenvereins, der Naturfreunde Österreich sowie des Österreichischen Touristenklubs ist daher nur im Notfall möglich (die Räumlichkeiten sind zum Teil unversperrt – zum Teil wird ein "Alpenvereins-Schlüssel" oder Sektionsschlüssel benötigt, der vor der jeweiligen Tour bei der zuständigen Sektion abzuholen ist).
Achtung: Wir bemühen uns, die aktuellen Regelungen hier korrekt wiederzugeben. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte bei Unklarheiten direkt in den aktuell geltenden Verordnungen nachlesen: