Die zwölf Europäischen Fernwanderwege werden durch die Europäische Wandervereinigung festgelegt. Kriterium für einen Fernwanderweg ist eine Länge von mind. 500 Kilometern und ein Verlauf durch drei oder mehr Staaten.
Durch Österreich verlaufen die Wege E4, E5, E6, E8 und E10.
Gibraltar - Pyrenäen - Bodensee - Neusiedler See - Balaton - Rila - Kreta - Zypern
Seitens der Europäischen Wandervereinigung (EWV) wurden zwei Urkunden aufgelegt, die an Wanderer vergeben werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Urkunde 1: Begehung eines Europäischen Fernwanderweges in drei verschiedenen Ländern, wobei in jedem der drei Länder 50 km (in höchstens 3 aufeinanderfolgenden Jahren) zu erwandern sind.
Urkunde 2: Begehung von sechs verschiedenen Europäischen Fernwanderwegen, wobei eine Strecke von mindestens 20 km je Weg zu bewältigen ist. Das Zeitlimit beträgt ebenfalls 3 aufeinander folgende Jahre.
Diese Regelung gilt ab 01.01.2013. Als Nachweis gelten Stempel von Schutzhütten oder Gasthöfen, etc. in Tourenbüchern bzw. Wanderführern. Anträge können unter Angabe des Zeitraums der Begehung der E-Weg-Nr., der zurückgelegten Wegstrecke von A nach B bzw. in welchem Land und schließlich der erbrachten Kilometer an die Sektion Weitwanderer übermittelt werden.