AV-Mitglieder schlafen billiger
ÖAV-Vertragshäuser (VH) sind privat geführte Gast- und Beherbergungsbetriebe, die sich auf Grund eines Vertrages mit einer ÖAV-Sektion verpflichten, Mitgliedern des Alpenvereins und Gleichgestellten gegen Vorweis des gültigen Mitgliedsausweises einen Nachlass auf den jeweiligen Nächtigungspreis zwischen 5 und 20 % und zwar auch bei nur einer Nächtigung zu gewähren (bei einigen entfällt lediglich der "Ein-Nacht-Zuschlag").
Die Einrichtung solcher VH wird besonders von Weitwanderern als wichtig empfunden, weil in Tallagen und auch in den Voralpen oft keine entsprechenden Stützpunkte vorhanden sind. Als Alpenvereinsmitglied kann man die Ermäßigung natürlich auch in Anspruch nehmen, wenn man sich gerade nicht auf einer Wanderung befindet.
Eine aktuelle Liste unserer Vertragshäuser befindet sich hier: Liste ÖAV Vertragshäuser