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Heliskiing am Arlberg (Heliskiing am Arlberg)

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Heliskiing am Arlberg

Alpenverein fordert Verbot von Heliskiing in Vorarlberg

Heuer läuft die Bewilligung für die zwei Heliskiing-Außenlandeplätze am Mehlsack und beim Schneetäli bei Lech aus. Der Alpenverein Vorarlberg fordert auf Grund der Alpenkonvention das Verbot von Heliskiing in Vorarlberg. Unterstützung bekommen er dabei von der Rechtsservicestelle der Cipra. 

Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zwischen den Alpenländern zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes. Sie besteht aus dem Rahmenvertrag und Durchführungsprotokollen zu unterschiedlichen Themen. Österreich hat diese unterschrieben, womit zumindest die sofort anwendbaren Paragraphen geltendes Recht darstellen. In den Durchführungsprotokollen zu den Themen Tourismus und Verkehr stehen folgende Aussagen zum Heliskiing:

Art 15 Tourismusprotokoll ist mit „Sportausübung“ betitelt und lautet:

„(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, insbesondere in Schutzgebieten eine Politik zur Lenkung der Sportausübung im Freien festzulegen, damit der Umwelt daraus keine Nachteile entstehen. Erforderlichenfalls sind auch Verbote auszusprechen.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ausübung motorisierter Sportarten so weitgehend wie möglich zu begrenzen oder erforderlichenfalls zu verbieten, es sei denn, von den zuständigen Behörden werden hierfür bestimmte Zonen ausgewiesen.“

Art 16 Tourismusprotokoll ist mit „Absetzen aus Luftfahrzeugen“ überschrieben und lautet:

„Die Vertragsparteien verpflichten sich, außerhalb von Flugplätzen das Absetzen aus Luftfahrzeugen für sportliche Zwecke so weitgehend wie möglich zu begrenzen oder erforderlichenfalls zu verbieten.“

Art 12 Verkehrsprotokoll ist mit „Luftverkehr“ betitelt und lautet in Abs 1:

„Ohne dies auf andere Regionen zu beziehen, verpflichten sich die Vertragsparteien, die Umweltbelastungen des Flugverkehrs einschließlich des Fluglärms soweit wie möglich zu senken. Unter Beachtung der Ziele dieses Protokolls bemühen sie sich, das Absetzen aus Luftfahrzeugen außerhalb von Flugplätzen einzuschränken und erforderlichenfalls zu verbieten. Zum Schutz der Wildfauna treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, um den nichtmotorisierten Freizeit-Luftverkehr zeitlich und örtlich einzuschränken.“

Außerdem ist Vorarlberg das einzige Bundesland in Österreich, in dem Heliskiing erlaubt ist. Auch bei unseren Nachbarn ist es bis auf die Schweiz und Italien (ausgenommen Südtirol) überall verboten. Diese haben jedoch die Protokolle Tourismus und Verkehr nicht unterschrieben. Da es alpenweit nicht der Standard ist, dass Heliskiing angeboten wird, besteht für den Skiort Lech kein Grund mit anderen Skiorten gleichziehen zu müssen. 

Aufgrund der Alpenkonvention ist ein Verbot von Heliskiing insbesondere in Schutzgebieten und weitgehend naturbelassenen Gebieten zu erlassen. Genau das fordert der Alpenverein für die Außenlandeplätze Mehlsack und Schneetäli in Lech.

Bei der Auslegung der Rechtsvorschriften half dem Alpenverein die Rechtsservicestelle der Cipra.

Interview mit Gerhard Kaufmann zum Thema Heliskiing bei Radio Vorarlberg

 
 
 
 

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