Wegschäden:
Falls Schäden auf einem Wanderweg vorliegen, bitte um eine kurze Meldung über das Formular inkl. Bild.
Wegsperrungen:
Aufgrund der Änderungen im Straßengesetz ist es wichtig, dass der
Alpenverein Vorarlberg rasch über Wegsperren (Beschilderung, Hindernis)
in Kenntnis gesetzt wird. Dazu zählen nicht verordnete Wegsperren, die mittels angebrachten Verbotstafeln oder Barrieren errichtet wurden. Für Interessierte: StrG, Fassung vom 12.3.2021