Der Wintertourismus ist eine der tragenden Wirtschaftssäulen und sichert somit die Existenzgrundlage vieler Familien und den Wohlstand der Bevölkerung. So dürfen wir in Vorarlberg von November 2016 bis April 2017 auf stolze 4,9 Mio Nächtigungen zurück blicken, das Winterhalbjahr zuvor ergab sogar 5,1 Mio1 Übernachtungen. Die Gründe für die Urlaubswahl in unserem Ländle sind hauptsächlich die landschaftliche Schönheit, die Gastfreundlichkeit und die vielfältigen Möglichkeit zum Schifahren auf sehr gut gepflegten Pisten.
Unser
größtes Kapital jedoch, die unversehrte Natur und die unberührte
Gebirgslandschaft, kommen seit Jahren scheibchenweise unter die Räder.
Am 2. Dezember 2016 wurde
die neue Flexenbahn, welche die Schigebiete diesseits und jenseits des
Arlbergs feierlich eröffnet. Als
positiven Umweltaspekt wurde betreiberseits stets betont dass rund 120
Busfahrten durch die Flexengalerie täglich wegfallen1.
Im
schneereichsten Schigebiet der Alpen wurde 2017 massiv in den Ausbau der
künstlichen Beschneiung investiert.
Im Dezember 2013 wurde der
Auenfeldjet, welcher die Schigebiete von Lech und Warth verbindet, feierlich in
Betrieb genommen. Die Verwirklichung des Projekts lag im starken Widerspruch zu
den Zielen des Vorarlberger Naturschutzgesetzes und wurde von den
Naturliebhabern und vom amtlichen Naturschutz vergeblich versucht, zu
verhindern.
Wer sich mit gemütlich mit
der Hochjochbahn und anschließend mit der Sennigratbahn hochschaukeln lässt, wird
zuerst überwältigt sein vom Blick in den Rätikon und hinunter in das
Montafonertal. Erst Minuten später, wenn sich der Gast vom Blick auf Zimba, Drei
Türmen und Sulzfluh lösen kann, fällt vielleicht die technisierte Landschaft
auf, in der er sich befindet.
Die Breitspitzbahn liegt im
Schigebiet von Galtür, jedoch im Gemeindegebiet von Partenen oberhalb des
Kops-Stausees. Obwohl das Projekt sämtliche Zielen des Gesetzes für Naturschutz
und Landschaftsentwicklung widerspricht, wurde die Bewilligung für den Bau von
der BH Bludenz am 13.10.2015 erteilt. Die Vermutung, dass die Bewilligung
rechtswidrig erteilt wurde, wurde durch ein vom Alpenverein Vorarlberg in
Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt. Mehrere zwingende Ablehnungsgründe
wurden von der zuständigen Behörde ignoriert, erforderliche Gutachten nicht
eingeholt und die Interessensabwägung äußerst mangelhaft durchgeführt.