Im Dezember 2013 wurde der Auenfeldjet, welcher die Schigebiete von Lech und Warth verbindet, feierlich in Betrieb genommen. Die Verwirklichung des Projekts lag im starken Widerspruch zu den Zielen des Vorarlberger Naturschutzgesetzes und wurde von den Naturliebhabern und vom amtlichen Naturschutz vergeblich versucht, zu verhindern.
So steht für den Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung „außer Zweifel, dass es sich im Bereich des Auenfeldes um einen erhaltens- und schützenswerten Naturraum handelt. Aus unzähligen Standpunkten werden die einzelnen Anlagenteile der Verbindungsbahn das Landschaftsbild nachhaltig stören und beeinträchtigen. Die neuen Stationsgebäude benötigen funktionsbedingt wesentlich größere Kubaturen als die bisherigen Anlagen, was sich gleichfalls negativ auf das Landschaftsbild auswirkt1.
Dieses Anschauung wird auch vom Amtssachverständigen für Naturschutz geteilt: „…würde das Talstationsgebäude (…) einen negativ auffallenden und die Maßstäblichkeit sprengenden Fremdkörper in diesem Bergmähdergebiet darstellen.
Weitere Auszüge aus der naturschutzrechtlichen Stellungnahme1:
Trotz dieser eindeutigen Gutachten wurde den wirtschaftlichen Aspekten der Vorrang gegeben. Den erhofften Gästezuwachs auf Grund des Schigebietszusammenschlusses konnte jedoch nur die Gemeinde Schröcken verbuchen. Hier stiegen die Nächtigungszahlen von 59.300 in der Wintersaison 2012/13, also vor Eröffnung der Verbindungsbahn, auf 66.100 in der Saison 2016/17. Nicht gestoppt wurde der kontinuierliche Abwärtstrend in Lech: im gleichen Zeitraum musste die Gemeinde ein Minus von 2,5% oder 22.000 Nächtigungen hinnehmen, im 9-Jahres-Vergleich sogar Minus von 6% oder 57.800 Übernachtungen. Laut ORF-Bericht vom 9.12.2016 (http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2813788/) dürfen sich die Warther seit dem Zusammenschluss über ein zehnprozentiges Nächtigungsplus freuen. Es wäre jedoch interessant, woher diese Zahlen entnommen wurden: aus der amtlichen Statistik ist im selben Zeitraum ein Nächtigungsminus von 2,2% zu entnehmen, wenn wir die Saison 2016/17 dazu nehmen, sogar um 4% 2.
1 Verhandlungsniederschrift BHBL-II-6002-2010/0161 vom 18.3.2011
2 Amt der Vbg. Landesregierung, Landesstatistik