Es ist wieder Kräuter-, Beeren- und Pilzsammelzeit. Beim Sammeln müssen allerdings ein paar Sachen beachtet werden:
Nach der Naturschutzverordnung des Landes Vorarlberg ist eine maßvolle Nutzung für den privaten Gebrauch erlaubt, Nutzung für Erwerbszwecke bzw. organisierte Sammelaktionen sind bewilligungspflichtig. Beim Sammeln ist darauf zu achten, dass andere Tier- und Pflanzenarten nicht beeinträchtigt oder gestört werden. Darum ist das Sammeln während der Dämmerung zu vermeiden. Hilfsmittel wie Kämme zur Heidelbeerernte sollten nicht verwendet werden, da sie zu Verletzungen der Pflanze führen und für Wildtiere, wie das seltene Auerhuhn, keine Nahrung für den Winter übrig lassen. Geschützte Pflanzenarten dürfen nicht beschädigt/mitgenommen werden.
Pilze dürfen zwischen 8:00 bis 17:00 Uhr gesammelt werden, wobei pro Person höchstens 2 kg pro Tag mitgenommen werden dürfen. Bitte nur als essbar erkannte Pilze abschneiden.
Grundsätzlich gehören Kräuter, Beeren und Pilze dem Grundeigentümer. Wenn dieser das Sammeln durch Schilder untersagt, bitte daran halten.