Foto: shutterstock
Sie haben vor allem örtliche Bedeutung und stellen eine Besonderheit des Vorarlberger Naturschutzrechtes dar. Sie können von der Gemeindevertretung nach Anhörung der Landesregierung ausgewiesen werden. Als Kriterien gelten völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit, Lebensräume, die sich durch weitgehende Ruhe auszeichnen und gefährdete Tier- oder Pflanzenarten beherbergen, Vorkommnisse von seltenen oder wissenschaftlich interessanten Mineralien, Seltenheitswert in der Region, landschaftliche Schönheit, Eigenart oder Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung und ein für das Ortsbild besonders prägendes oder belebendes Landschaftsbild.
· Papels KG, Rankweil (1997)
· Sonderberg, Götzis (1998)
· Gasserweiher, Götzis (1998)
· Bengerpark, Bregenz (1999)
· Schollaschopf, Hohenems (2000)
· Halbenstein, Hörbranz (2002)
· Langwies, Göfis (2003)
· Langenegg Nord, Langenegg (2003)
· Brunnengarten, Ludesch (2003)