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Pflanzenschutzgebiete sind speziell zum Schutz von geschützten und gefährdeten Pflanzenarten errichtete Gebiete, wo das Ausreißen, Ausgraben und Pflücken von allen Pflanzen oder die Beeinträchtigung ihres Lebensraumes verboten ist. ACHTUNG: Geschützte Pflanzen dürfen auch in allen anderen (nicht geschützten) Lebensräumen weder gepflückt, noch beschädigt werden.
· Nenzinger Himmel (seit 1958)
· Körbersee (seit 1958)
· Hochifen und Gottesacker-Plateau (seit 1964)