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Windpark am Sattelberg kann nicht gebaut werden (Windpark am Sattelberg kann nicht gebaut werden)

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Windpark am Sattelberg kann nicht gebaut werden

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Bild: Alpenverein

Der Staatsrat in Rom bestätigte in zweiter Instanz das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts, das bereits im Jahr 2012 den Rekursen der Umweltverbände gegen den geplanten Windpark stattgegeben hatte. Die Allianz aus Dachverband und Alpenvereinen zeigt sich in einer gemeinsamen Pressekonferenz erfreut über diese Entscheidung.

Im nun veröffentlichten Urteil bestätigt der Staatsrat die großen Bedenken aus naturschutzfachlicher und landschaftlicher Sicht, welche der Dachverband für Natur- und Umweltschutz gemeinsam mit den alpinen Vereinen Alpenverein Südtirol (AVS), Club Alpino Italiano (CAI), dem Österreichischen Alpenverein (ÖAV) sowie dem Club Arc Alpin (CAA) als Dachverband der Alpenvereine im Alpenraum bereits mehrfach vorgebracht hatten.

„Die enge Zusammenarbeit der alpinen Vereine und Umweltverbände hat sich bewährt. Zahlreiche Menschen dies- und jenseits des Brenners haben sich dafür stark gemacht, dass ein Stück unserer einmaligen alpinen Landschaft erhalten bleibt – in diesem Sinne bedanke ich mich bei allen Beteiligten, die unser Anliegen in den vergangenen vier Jahren mitgetragen haben,“ so Georg Simeoni, Präsident des Alpenvereins Südtirol.

Pauschalargumente und unzureichende Begründungen

Im Urteil rügt der Staatsrat insbesondere, dass sich die Südtiroler Landesregierung mit unzureichenden Begründungen und Pauschalargumenten über das negative Gutachten des UVP-Beirats hinweggesetzt hat und damit ihren Ermessensspielraum missbraucht hat. Ebenso hat sich die Landesregierung nur unzureichend mit den Stellungnahmen von öffentlichen und privaten, italienischen und österreichischen Organisationen und Behörden auseinandergesetzt und deren vorgebrachte Argumente durch eigene Argumente nicht entkräften können.

UVP-Gutachten ist nachvollziehbar

Das Urteil des Staatsrats stärkt dem UVP-Beirat den Rücken, denn es bestätigt, dass das UVP-Gutachten ausführliche und plausible Begründungen für die Ablehnung des Projekts enthält und neben der Bewertung ökologischer Aspekte auch die Auswirkungen auf die Landschaft in die Bewertung mit einzubeziehen sind. „Wir hoffen, dass die Landesregierung künftig ihren Fachleuten mehr Glauben und Vertrauen schenkt und sich die Gutachten von Fachkommissionen wie dem UVP-Beirat zu eigen macht, anstatt sich mit Pauschalargumenten darüber hinwegzusetzen,“ ergänzt Klauspeter Dissinger vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz.

Urteil richtungsweisend für europäisches Umweltrecht

„Das Urteil des Staatsrats ist auch als richtungsweisend für das europäische Umweltrecht anzusehen“, sagt Robert Renzler, Geschäftsführer des Österreichischen Alpenvereins, der seine Ausführungen mit dem Vatikan-Zitat „Roma locuta, causa finita“ (Rom hat gesprochen, die Sache ist entschieden), beginnt.

Im Gegensatz zum Bozner Verwaltungsgericht hat der Staatsrat in Rom nun die Klagslegitimation des Österreichischen Alpenvereins in Italien für den Fall bestätigt, dass durch ein umweltrelevantes Projekt unmittelbare grenzüberschreitende Auswirkungen auf das Gebiet des Nachbarlandes gegeben sind. Damit hat ein Höchstgericht anerkannt, dass eine österreichische Nichtregierungsorganisation sich aktiv in ein Gerichtsverfahren in Italien einbringen kann. Die Anerkennung der Parteistellung gilt somit auch für weitere grenzüberschreitende Projekte mit großen Umweltauswirkungen.

Landschaft als Umweltschutzgut 

Franco Capraro, der den Dachverband der Alpenvereine (Club Arc Alpin, CAA) vertrat, unterstrich, dass sowohl das Verwaltungsgericht in Bozen als auch der Staatsrat den verfassungsrechtlichen Schutz der Landschaft als Teil der Umweltschutzgüter bestätigt haben und diesem hohe Priorität einräumen.

Die Umweltverbände sind erfreut über das Urteil des Staatsrates und hoffen, dass mit der Aufhebung des Beschlusses der Landesregierung, welcher dem Windpark-Projekt die Genehmigung erteilt hatte, endgültig ein Schlussstrich unter das Projekt Windpark Brenner gesetzt werden kann.

Position des Alpenvereins zum Thema Windkraft

Windkraft am Pfänder?

 
 
 
 

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