Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bundesländer-Regelungen: regionale Maßnahmen
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Leitlinien des Verbandes alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) zur individuellen Bergsportausübung im Freien in Zeiten des Coronavirus.
Der Alpenverein empfiehlt Sport und Bewegung im Freien!
Bergsport-Experten des Alpenvereins (ÖAV) und der Naturfreunde (NFÖ) haben in Zusammenarbeit mit dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) Leitlinien erarbeitet, die mit der Verordnung der Bunderegierung in Einklang stehen und gleichzeitig eine zumutbare und freudvolle Sportausübung ermöglichen.
Bitte beachte regionale Ausnahmeregelungen, die abhängig vom Infektionsgeschehen in einzelnen Bezirken oder Bundesländern getroffen werden.
Bundesweit gelten seit 14.04.2022 folgende Mindestmaßnahmen:
1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge
Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen.
2. Gruppengröße beachten
Für Zusammenkünfte unter 500 Personen gibt es derzeit keine Einschränkungen.
3. Gewohnte Rituale unterlassen
Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.
4. Hygieneregeln beachten
Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. FFP2-Maske und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.
5. Erste Hilfe
Als Ersthelfer*in nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich eine FFP2-Maske sowie Einweghandschuhe verwenden.
6. Fahrgemeinschaften und Transport
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine FFP2-Maske getragen werden.
7. Sportstätten im Freien
Auch auf nicht-öffentlichen Sportstätten kann Sport derzeit uneingeschränkt betrieben werden. In geschlossenen Räumen von Sportstätten wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Hinweis: Bitte bedenkt, dass diese Leitlinien ein Datum tragen. Neue Vorschriften und Erkenntnisse können Änderungen bzw. Updates notwendig machen.
Es gilt ab sofort wieder auf Alpenvereinshütten in Österreich die aktuelle Hütten- und Tarifordnung, somit kehren wir zum entsprechenden Regelbetrieb zurück.
Dies bedeutet:
Wir verweisen wie bisher auch auf die aktuellen geltenden Regelungen der Regierung, welche unter www.sichere-gastfreundschaft.at laufend auf Stand gehalten werden.
Die aktuelle Bundesverordnung finden Sie hier: aktuelle Verordnung
(Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.)
Achtung: Wir bemühen uns, die aktuellen Regelungen hier korrekt wiederzugeben. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte bei Unklarheiten direkt in den aktuell geltenden Verordnungen nachlesen. Weitere Informationen finden Sie auf diesen Seiten:
Für besonders betroffene Betriebe wurde die Sonderregelung bezüglich einer 100 % Beihilfenhöhe bis 31.3.2022 verlängert.
Alle Informationen hier: Kurzarbeit
Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kultur bis zum Sport, freiwilligen Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften, mit Zuschüssen (Details auf npo-fonds.at).
NPO-Fonds: Einreichungen für Q4/21 ab 21.2. möglich
Der für gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Sportvereine) geschaffene NPO-Fonds unterstützt weiterhin Organisationen, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben. Der Fonds wurde bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert. Die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 ist ab 21.2.22 bis 30.4.22 möglich.
Die Anträge können Sie über antrag.npo-fonds.at stellen.
Der Unterstützungsfonds im Überblick (PDF)
Gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown besonders betroffen sind, wie z. B. Sport- oder Kulturvereine, weil sie behördlich geschlossen wurden, können zusätzlich zur bekannten Unterstützung aus dem NPO-Unterstützungsfonds einen sog. "Lockdown-Zuschuss" beantragen.
COVID-19 heißt die Atemwegserkrankung, die aufgrund des neuartigen Virus SARS-CoV-2 ausbrechen kann. Die Symptome sind Fieber, Husten und Abgeschlagenheit, zum Teil auch Atemprobleme, Hals-, Kopf- und Gliederschmerzen.
Quelle: Bundesministerium
Präventionsmaßnahmen – wie kann ich mich schützen?
Einer Ansteckung kann durch einfache Maßnahmen vorgebeugt werden (die aufgrund der Grippewelle ohnehin empfehlenswert sind):
Wo gibt es aktuelle Informationen?
Wir empfehlen allen Sektionen, die (teils freiwilligen) Regierungsmaßnahmen zu respektieren und einzuhalten. Informieren Sie sich regelmäßig auf diesen Seiten über weitere Maßnahmen:
Corona-Ampel
Auf der Karte der Corona-Ampel sehen Sie die Risikoeinschätzung für Österreich.