1. Allgemeines, (Chip-)Missbrauch:
Durch seine Unterschrift bestätigt jeder Benutzer, dass er die
Hallenregeln kennt und sich verpflichtet diese einzuhalten. Verstöße
gegen das Reglement können einen Verweis aus der Boulderarena durch das
Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des
Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen kann gegen den fehlbaren
Benutzer ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Besitzern von
Abonnementen wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne Anspruch
auf Rückerstattung. Dies gilt auch für die Weitergabe von Chips sowie
den Einlass von nicht-registrierten Personen.
2. Eigenverantwortung und Risiken:
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung! Das Bouldern
ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei
Einhaltung aller Regeln und der Anwendung grosser Vorsicht durch den
Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können. Während des
Aufenthaltes im Boulderbereich wird von jedem Benutzer gegenseitige
Rücksichtnahme verlangt. Das Bouldern erfordert ein entsprechendes Maß
an Konzentration. Nach Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen
oder ähnlichem sind Aufenthalt im Boulderbereich, sowie dessen Nutzung
strengstens ver-boten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern
ist, abgesehen vom Spotten, untersagt. Jeder Boulderer muss sich den
Verletzungsrisiken aus speziell grossen Sturzhöhen bewusst sein.
Benutzer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen
oder dem Personal zu melden.
3. Zugangsmöglickeiten:
Während Kurszeiten (laut Aushang an der Tür) ist die Boulderarena für jeden gesperrt!
4. Kinder und Kurse:
Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, oder nach
Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten oder
dessen gesetzlichen Vertreters in der Boulderarena klettern. Das
Herumrennen und Spielen ist verboten. Kurse dürfen nur mit vorheriger
Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden.
5. Personal:
Das Personal behält sich
Stichprobenkontrollen vor. Den Anweisungen des Personals ist in jedem
Fall Folge zu leisten. Bei Vandalismus, Diebstahl und Betrug ist das
Personal verpflichtet die fehlbare Person der Polizei zu melden.
6. Anlage:Für Boulderbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für Inhaber von Abonnements keinen Anspruch auf Rückerstattung.
7. Haftung:
Für Garderobe und Wertsachen haften die Betreiber nicht. Für sonstige
Sachschäden haften die Betreiber außer bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung oder für vorsätzliche oder einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Betreiber nicht. Für Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit haften die Betreiber nur bei fahrlässiger oder
vorsätzlicher Pflichtverletzung der Betreiber selbst oder deren
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.