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Naturjuwel Piz Val Gronda wird zerstört (Naturschutzpolitik in Tirol: quo vadis?)

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Naturjuwel Piz Val Gronda wird zerstört

Piz Val Gronda Trauerspiel

Piz Val Gronda

Mit der Entscheidung, den Piz Val Gronda als Berg und Naturjuwel von alpenweiter Bedeutung zur Zerstörung freizugeben, wird dem Alpenschutz und der Reputation Tirols großer Schaden zugefügt. Sie ist eine Ohrfeige für all jene, die mit ihrer wissenschaftlichen Expertise, der Erfahrung in der Alpinen Raumordnung und Alpenkonvention zur fachlichen Untermauerung des einmaligen Schutzstatus beigetragen haben. Die Gefahr ist akut, dass sich viele Tirol- und Bergbegeisterte entsetzt abwenden.

Die von den Alpenvereinen in Tirol geleistete Arbeit wird mit dieser Politik keinesfalls honoriert und die bisher in Ansätzen gemeinsam getragene Alpine Raumordnung regelrecht konterkariert. Diese Entscheidung lässt befürchten, dass in Zukunft Erschließungen auch über die Landesgrenzen hinaus Tür und Tor geöffnet worden ist.

Zahl der deutschen Schifahrer ist stark rückläufig

Die Beschlussbegründung ist fadenscheinig sowie nicht nachvollziehbar und stellt einen sichtbaren Kniefall vor der Seilbahnlobby dar. Sie bestätigt die Strategie, dass Seilbahnunternehmen x-beliebig viele Anläufe für Erschließungsprojekte nehmen können; verliert der Naturschutz nur ein einziges Mal, ist die Landschaft irreversibel geschädigt. Dabei nimmt die Zahl der Schiläufer im Hauptmarkt Bundesrepublik Deutschland ohnehin dramatisch weiter ab.
Die Alpenvereine werden die Mitglieder, Medien, Fachstellen und internationalen Institutionen über diesen neuen Spitzenreiter der Alpensünden informieren und weitere Maßnahmen vorbereiten und durchführen.

 Tirols OeAV-Landesverbandsvorsitzender Gerald Aichner betonte in der Pressekonferenz:

Tirol sendet nach außen, an den Tourismus, an den Gast NEGATIVE  SIGNALE:

-       Tirol hat seine alpine Raumordnung nicht im Griff

-       Tirol wird weiter im alpinen Raum maßlos vertechnisiert

-       Tirol nimmt keine Rücksicht darauf, was Gäste - nach allen Befragungen und nach dem Ergebnis des heurigen Sommers zum großen Teil und in Zukunft immer mehr, wollen:

o   Unberührte Natur – Natur pur

o   einfach Landschaft

o   Wandern und Bergwandern

o   Ski- u. Schneeschuhtouren statt Alpinski  (Zitat Oberrauch Sportler, Salewa, 28.6.2012, TT)

Was besonders ärgerlich ist:

-       Grundsätzlich: dass BERG, NATUR, ALPINLANDSCHAFT außerhalb des Siedlungsraumes, nicht einfach nur  BERG, NATUR, LANDSCHAFT, sein dürfen. Wir missachten Natur, Berglandschaft und handeln willkürlich mit ihnen

-       dass man die Piz Val Gronda auf ein paar Gräser und ein paar Vögel reduziert
und nicht das Ganze, das Gebiet, die Natur an sich sieht und bewertet 

-       dass die Natur in Tirol allgemein und bes. in der Politik keinen Stellenwert hat und genießt 

-       dass alpine Natur und alpine Landschaft, die als Erscheinungsbild allen gehören, von einzelnen Wenigen für sich und ihre Zwecke dem Zugang aller entzogen werden 

-       dass die Berge in Tirol keinen Schutz genießen: man kann sie verkaufen, anstrahlen, anfärbeln, vertechnisieren; jeder kann die Berge willkürlich für eigene Zwecke missbrauchen und sie ihrer Bestimmung zweckentfremden 

-       dass der Tourismus, die Tourismuswirtschaft nicht umdenkt, heute die Zeichen erkennt, blind alten Doktrinen nachläuft und selbst nicht laut aufschreit, was da geschieht 

-       dass Tirol und die Politik bei jeder Gelegenheit die älteste Festland- Demokratie beschwören, sich selbst aber am Beispiel Landesumweltanwalt nicht an mindeste Erfordernisse wie Beschwerde- oder Berufungsrecht halten, dass der Umweltanwalt in Tirol nicht weisungsfrei ist, im Gegensatz zu anderen Bundesländern.

Das alles lässt in Sachen Naturschutz, alpine Raumordnung und weitere Erschließungen Übles befürchten." 

 Keine Möglichkeit, Fehlurteile zu bekämpfen

Ermöglicht wurde dieser Sündenfall des Tiroler Naturschutzes u.a. durch das fehlende Beschwerderecht des Tiroler Landesumweltanwaltes bei den Höchstgerichten. Ausgerechnet die „älteste Festlanddemokratie“ gibt ihm nicht die Möglichkeit, gegen Fehlurteile begründet einzuschreiten.

Was bei Entscheidungen der Landesbehörde schon jetzt nicht möglich war, soll jetzt obendrein noch getoppt werden: der Landesumweltanwalt soll nach dem vorliegenden Entwurf des „Tiroler Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz“ die Möglichkeit der Berufung gegen einen Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde verlieren. Hier muss den Anfängen wehrhaft entgegen gehalten werden. Es ist den Alpenvereinen völlig unverständlich, warum gerade im Land Tirol mit seiner sensiblen Topografie und Angewiesenheit auf den landschaftsgebundenen Tourismus ein derartiger Vorstoß erfolgt. Diese Vorgangsweise widerspricht allen Bekenntnissen für eine umweltgerechte und zukunftsfähige Landesentwicklung und Beteiligung der Öffentlichkeit!

Um den Alpenschutz zu stärken, fordert der OeAV in der Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes die Verankerung des Gipfelschutzes, des besseren Schutzes der Alpinregion und ein Verbot von motorisierten Sportarten sowie die Anpassung an die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention.
Die Alpenvereine verwehren sich gegen die laufend vorgebrachte Kritik, in Tirol seien keine Projekte mehr durchsetzbar. Die Realität spricht eine andere Sprache.

 
 
 

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