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Ruhegebiet Kalkkögel (Ruhegebiet Kalkkögel)

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Ruhegebiet Kalkkögel

Ruhegebiet Kalkkögel

Lage des Ruhegebietes

gelb hinterlegt "Kalkkögel";  im SW schließt das Ruhegebiet Stuaier Alpen an.


Auszug aus dem Tiroler Naturschutzgesetz 2005, Fassung vom 05.11.2013

§ 11  Ruhegebiete

(1) Die Landesregierung kann außerhalb geschlossener Ortschaften gelegene Gebiete, die für die Erholung in der freien Natur dadurch besonders geeignet sind, dass sie sich wegen des Fehlens von lärmerregenden Betrieben, von Seilbahnen für die Personenbeförderung sowie von Straßen mit öffentlichem Verkehr durch weitgehende Ruhe auszeichnen, durch Verordnung zu Ruhegebieten erklären, wenn die Erhaltung dieser Gebiete für die Erholung von besonderer Bedeutung ist oder voraussichtlich sein wird.

(2) In Ruhegebieten sind verboten:

          a) die Errichtung von lärmerregenden Betrieben;

          b) die Errichtung von Seilbahnen für die Personenbeförderung;

           c) der Neubau von Straßen mit öffentlichem Verkehr;

          d) jede erhebliche Lärmentwicklung;

           e) die Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen; davon ausgenommen sind Außenlandungen und Außenabflüge im Rahmen der Wildfütterung, der Viehbergung und der Versorgung von Vieh in Notzeiten, der Ver- oder Entsorgung von Schutzhütten und Gastgewerbebetrieben, für wissenschaftliche Zwecke, zur Sanierung von Schutzwäldern, im Rahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Instandhaltung oder Instandsetzung von Rundfunk- und Fernmeldeeinrichtungen und von Einrichtungen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, sofern der angestrebte Zweck auf eine andere Weise nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand erreicht werden könnte.

(3) In Verordnungen nach Abs. 1 sind, soweit dies zur Erhaltung des Ruhegebietes erforderlich ist, entweder für den gesamten Bereich des Ruhegebietes oder für Teile davon an eine naturschutzrechtliche Bewilligung zu binden:

          a) die Errichtung, Aufstellung und Anbringung aller oder bestimmter Arten von Anlagen, soweit sie nicht unter Abs. 2 lit. a oder b fallen, sowie die Änderung von Anlagen, sofern die Interessen des Naturschutzes nach § 1 Abs. 1 berührt werden;

          b) der Neubau, der Ausbau und die Verlegung von Straßen und Wegen, soweit sie nicht unter Abs. 2 lit. c fallen;

           c) die Errichtung von oberirdischen elektrischen Leitungsanlagen mit einer Spannung von 36 kV und darüber sowie von Luftkabelleitungen;

          d) Geländeabtragungen und Geländeaufschüttungen außerhalb eingefriedeter bebauter Grundstücke;

           e) die Verwendung von Kraftfahrzeugen.


Verordnung der Landesregierung LGBl Nr. 56/1983

Die Gemeinden des Tales haben der Verordnung im Begutachtungsverfahren zugestimmt.

 

Alpenkonvention

Österreich hat sich den anderern Staaten gegenüber in der Alpenkonvention zum Schutz der Alpen verpflichtet.

Auszug aus der Alpenkonvention - Protokoll "Naturschutz und Landschaftspflege" (P7), Fassung vom 05.11.2013

Artikel 11

Schutzgebiete

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, bestehende Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern sowie nach Möglichkeit neue Schutzgebiete auszuweisen. Sie treffen alle geeigneten Maßnahmen, um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden.

(2) Sie fördern im weiteren die Einrichtung und die Unterhaltung von Nationalparks.

(3) Sie fördern die Einrichtung von Schon- und Ruhezonen, die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten Vorrang vor anderen Interessen garantieren. Sie wirken darauf hin, in diesen Zonen die für den ungestörten Ablauf von arttypischen ökologischen Vorgängen notwendige Ruhe sicherzustellen, und reduzieren oder verbieten alle Nutzungsformen, die mit den ökologischen Abläufen in diesen Zonen nicht verträglich sind.

(4) Die Vertragsparteien prüfen, inwieweit besondere Leistungen der ansässigen Bevölkerung nach nationalem Recht zu entschädigen sind.


Ein Plädoyer für die Kalkkögel

aus der Kalkkögel Pressekonferenz
7.11.2013:
„zum Ruhegebiet“

Unser Stubaital liegt mitten in den Bergen. Wir sind stolz darauf, dass wir hier leben kön­nen. Viele von uns als Touristiker leben auch davon.

Aber die Erschließungsspirale dreht sich immer schneller, nicht nur im Tal – schaun Sie einmal von einem Berg herunter – sie schraubt sich auch auf die Berge hinauf - schaun Sie in unserem Fall von Wildeben oder vom Elfer in die Schlick auf die noch naturbelassenen Hänge. Diese Entwicklung geht nur in eine Rchtung und nie mehr zurück

Wir haben ein Kleinod in unmittelbarer Nähe der Großstadt Innsbruck: die Kalkkögel, auch die Tiroler Dolomiten genannt. Die schroffen Felstürme und die Wege dazwischen laden ein zum Wandern und Klettern. Die Tiroler Landesregierung – damals noch in einer ganz ande­ren politischen Zusammensetzung - hat dieses Gebiet 1983 zum Ruhegebiet erklärt und unter Schutz gestellt. Der Verordnung ist ein längeres Begutachtungsverfahren vorangegangen, in dem alle betroffenen Gemeinden befaßt worden sind.

Österreich ist der Alpenkonvention beigetreten auch dem Protokoll Nr. 7 zum Natur- und Landschaftsschutz. Dies verpflichtet uns, bestehende Schutzgebiete zu erhalten und nach Mög­lichkeit weitere zu schaffen. Wir sind dazu den Vertragsstaaten gegenüber verpflichtet. Auch die Tiroler Landesregierung - also auch die ÖVP - bekennt sich im Regierungsprogramm zur Alpenkonvention. Das Ruhegebiet ist also geltender Rechsbestand, für den auch Landesrätin Felipe eintritt. Wir gehen vom Bestand des Ruhegebietes aus.

Die Bauphase I, die bei dieser heutigen Pressekonferenz Vordergrund steht, und die noch nicht ins Ruhegebiet hineinreicht, wird mangels der Zustimmung der Grundeigentümer und wegen der schwierigen geologischen und hydrologischen Verhältnisse nicht umgesetzt wer­den können. Weitere Ausbaustufen, wie sie im Gespräch sind, würden auf jeden Fall ins Ru­hegebiet reichen und können deswegen nicht realsiert werden.

 

Lassen wir uns und den Kalkkögeln diese Ruhe und Unversehrtheit.

Nehmen wir uns die Zeit, in Ruhe da einmal hinaufzugehen, da zu sein und hinunterzu­schauen auf unser Land. Auch unsere Gäste wissen das zu schätzen

Bewahren wir für unsere Kinder dieses Stück unversehrtes Tirol.

Und wenn wir nach Südtirol schauen: Können sie sich eine Seilbahn über die 3 Zinnen in den südtiroler Dolomiten vorstellen?


Wilfried Connert

 
 
 

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