Am Gipfel der Tieflimauer
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des Alpenvereins Steyr bzw. des Österreichischen Alpenvereins
Alle Teilnehmer an unseren Wanderungen, Bergtouren, Ausflügen und sonstigen Veranstaltungen erkennen durch ihre Teilnahme folgende Bedingungen an:
1. Den Teilnehmern ist bekannt, dass unsere Touren-, Wanderleiter oder dergleichen (in der Folge kurz Veranstaltungsleiter) ehrenamtliche Vereinsmitglieder sind. Bei uns ist jeder herzlich willkommen, bei der Anmeldung zu unseren Touren genießen jedoch primär Mitglieder des Alpenverein Steyr, Vorrang.
2. An angegebenen Veranstaltungsvorbesprechungen muss verpflichtend teilgenommen werden. Der Veranstaltungsleiter kann eine Gruppenhöchstzahl festlegen.
3. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen des Alpenverein Steyr ist grundsätzlich kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Es kann jedoch ggf. ein Unkostenbeitrag für den Alpenverein Steyr erhoben werden. Dies wird rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Die Teilnehmer sind über die Mitgliedschaft im OEAV versichert. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Alpenverein Steyr oder den OEAV sind ausgeschlossen. Die Versicherung gilt ausschließlich für Mitglieder. Nichtmitglieder, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen, bestätigen durch ihre Teilnahme, dass sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere eine ausreichende Unfallversicherung verfügen.
5. Alle Teilnehmer erklären ihre ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos und/oder Videoaufzeichnungen und anerkennen, dass alle Verwertungsrechte an Fotos und/oder Videoaufzeichnungen, welche von Veranstaltungsleitern oder sonstigen Personen, die im Interesse des OEAV tätig wurden, beim Alpenverein Steyr liegen.
6. Den Teilnehmern ist bekannt, dass manche Veranstaltungen, insbesondere Bergtouren, körperliche Fitness voraussetzen. Die Teilnehmer haben selbst dafür zu sorgen, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen. Der Tourenleiter oder Wanderführer ist berechtigt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen, wenn er Zweifel an der körperlichen Eignung der Teilnehmer, an den Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie an der Ausstattung hat. Wenn er das jedoch nicht macht, bedeutet dies nicht, dass er den Teilnehmer für geeignet hält. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich.
7. Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Veranstaltungsleiter eine Tour abbricht.
8. Bei Touren liegen Änderungen des Tourenziels oder Absagen je nach Wetter, Schnee und Lawinenverhältnissen im Ermessen des Tourenführers. Bei Touren ist die Mitnahme eines funktionierenden LVS-Gerätes, einer Sonde und einer Lawinenschaufel verpflichtend. Bei Fahrradausfahrten ist das Tragen eines Helmes Pflicht. Bei der Begehung von Klettersteigen oder Klettertouren ist eine spezielle Ausrüstung erforderlich.
9. Den Teilnehmern ist bekannt, dass im Gebirge Stunden vergehen können, bis ärztliche Hilfe verfügbar ist. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass sie sich selbst helfen können und erforderliche Medikamente in ausreichender Menge zur Verfügung haben. Über mitgeführte lebenswichtige Medikamente und deren sachgerechter Anwendung, hat der Teilnehmer den Veranstaltungsleiter vor der Veranstaltung zu informieren.