Die Termine und richtigen Empfänger sind bitte unbedingt einzuhalten.
Abrechnungen (aktuelles Jahr) >> an den HV nach Innsbruck bis spätestens 15.10.
>> zusätzlich das Abrechnungsformular (PDF) per Mail an landesverband@steiermark.alpenverein.at
Ansuchen (Folgejahr) >> an den LV nach Graz bis spätestens 01.11.
>> zusätzlich das Ansuchen (PDF) per Mail an landesverband@steiermark.alpenverein.at
Eine detaillierte Beschreibung befindet sich im ePortal
unter ÖAV Dateiablage > adminLVStmk > LV-Stmk_Sektionen > Hütten-Wege
Im ePortal stehen die aktuellen Formulare zum Download bereit
Anmerkung: Für Großprojekte ist eine vorgestaffelte Grundsatzgenehmigung notwendig (Vorjahr der Abwicklung), entsprechend der aktuellen Beihilfenrichtlinie.