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Naturschutz (Naturschutz)

Naturschutz

Naturschutzreferent

Erich Auer

Gartenstraße 10
9800 Spittal a. d. Drau


0699 813 13 110                                             

auer-erich@aon.at

Erich Auer
 

Wir bitten euch, das Bodenvolksbegehren zu unterstützen!

Durch eure Unterschrift auf dem Gemeindeamt.

Details und Informationen


MOTTO: Global denken – lokal handeln

Aus den Statuten des Gesamtvereines:

Es ist Zweck des Vereines, …..,  die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten, die Kenntnisse über die Gebirge zu erweitern und zu verbreiten und dadurch auch die Liebe zur Heimat zu pflegen sowie die Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich zu fördern. Er ist dem alpinen Natur- und Umweltschutz verpflichtet.

 

Allgemeine Appelle:

Für jedes AV-Mitglied sollte es selbstverständlich sein:

Wir reisen zur Tour mit dem umweltfreundlichsten Mittel an.
Wir halten uns - wenn immer möglich - an die markierten Routen und Wege und vermeiden Wegabschneider. Diese fördern oft die Erosion an Bergwegen und Schutthaldenpflanzen sind besonders empfindlich. 
Wir schließen immer alle Weidegatter.
Wir nehmen Rücksicht auf Tiere aller Art – Gämsen stehen nicht auf Streicheleinheiten!
Pflanzen atmen lieber Alpenluft als in Rucksack oder Blumenwasser zu welken.
Geschützte Arten sind sowieso tabu.
Wir helfen auf der (Alpenvereins)hütte mit, Wasser, Energie und Rohstoffe zu sparen und tragen den Müll wieder ins Tal.
Wir kaufen für die Verpflegung auch lokale Produkte und helfen so, dem Nahversorger, dem Bauernhof oder der  bewirtschaftetenAlmhütte. 
Im Zweifelsfalle nehmen wir unsere Hunde immer an die Leine.
Wir genießen die Stille in den Bergen und stören sie selbst nicht unnötig.

Tauerntal

Tauerntal

Raggaschlucht

Raggaschlucht

Hochalmspitze

Hochalmspitze

 

Das neue Kärntner Naturschutzgesetz

Natura 2000 Gebiet Obere Drau bei Greifenburg
Natura 2000 Gebiet Obere Drau bei Greifenburg
Verbund Wasserfassung Grabach - kaum Restwasser
Verbund Wasserfassung Grabach - kaum Restwasser


Der Kärntner Landtag hat mit 20. Juli 2017 – auch auf langjährige Bemühungen des Naturschutzbeirates hin - eine Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes 2002 beschlossen. Es ist ein politischer und sozialpartnerschaftlicher Kompromiss geworden, umfasst zwar wesentliche Neuerungen, ist aber in einigen Punkten noch verbesserungsfähig. So sind z.B. gefährdete Biotoptypen (Halbtrocken-, Trockenrasen,...) nicht speziell geschützt, der Naturschutzbeirat (NSB) ist nicht in alle Umweltbelange einbezogen, die Aarhus-Richtlinie* ist nicht zufriedenstellend im Gesetz verankert…

Die wesentlichen Neuerungen:

• Anpassung an das EU-Recht – die Umwelthaftungsrichtlinie gilt jetzt im ganzen Land, nicht mehr nur in Europaschutzgebieten.

Entschädigungszahlungen für Wirtschaftserschwernisse und vermögensrechtliche Nachteile in Natura 2000 / Europaschutzgebieten werden möglich, auch in bereits nominierten oder schon verordneten, ich hoffe nicht, dass das Geld dafür – wie angekündigt- aus dem Naturschutzbudget kommen soll!

• Anpassung an neue Entwicklungen – Bewilligungspflichten gelten jetzt auch für Hausboote, Modellflugplätze, fixe Start- und Landplätze für Paragleiter und Drachenflieger, aber auch für die Neuanlage von Klettergärten!
Außerdem wird der Betrieb von Himmelsstrahlern und (gewerblichen) Feuerwerken bewilligungspflichtig

• Anpassungen an andere Gesetzesänderungen - Neu ist jetzt die Bewilligungspflicht für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen und für Stromleitungen ab 36kV

• Fehlendes wird ergänzt: Die aufgrund einer Interessensabwägung vorgeschriebenen Ersatzlebensräume müssen in ein Verzeichnis aufgenommen werden, Ersatzgeldleistungen sind für die Schaffung und Erhaltung von Ersatzlebensräumen zu verwenden. Der NSB muss dazu angehört werden und die Maßnahmen müssen alle 5 Jahre überprüft werden.

• Neuer Tatbestand: In der Alpinzone ist nun das Radfahren außerhalb der für diesen Verkehr bestimmten Straßen und Wege verboten. (Anm.: Die Bestimmung der Wege für das Radfahren wird wohl vom Grundbesitzer ausgehen)

• Unterstützung für den NSB – seit 2005 auch Kärntner Umweltanwalt: Im neuen Gesetz wird genauer geregelt, welche Naturschutzorganisationen den Beirat beschicken dürfen: gemeinnützige Naturschutz-organisationen mit mehr als 200 Mitgliedern, die landesweit aktiv sind und in ihren Statuten Natur- und Umweltschutz verankert haben. (Bis jetzt: ÖAV, Naturfreunde, Naturwissenschaftlicher Verein, Naturschutzbund).

• Der NSB bekommt zusätzlich Parteistellung in den Kernzonen von Nationalpark und Biosphärenpark und bei baulichen Anlagen und Freileitungen im Alpinbereich, nicht aber in Europaschutzgebieten (dass der NSB bei Naturverträglichkeitsprüfungen in Natura 2000 / Europaschutzgebieten keine Parteistellung, hat ist sicher nicht aarhuskonform)

• Als Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Naturschutzbeirates wird ein Geschäftsstellenleiter (Jurist) eingesetzt, der nur dem Beirat weisungsgebunden ist.

• 3mal jährlich müssen die Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer, die Industriellenvereinigung und eine Vertretung der Bürgerinitiativen Kärntens zu den Sitzungen des NSB eingeladen werden.


*Die Aarhus-Richtlinie ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt – und zwar freien Zugang zu Umweltinformationen, Beteiligung bei Umweltverfahren und dazu auch Zugang zu Gerichten.

 
 
 

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