Für die Teilnahme an unseren Touren ist keine AV-Mitgliedschaft erforderlich!
Versicherungsschutz, wie etwa die weltweite Freizeitversicherung im Rahmen einer AV-Mitgliedschaft, wird empfohlen.
Busfahrten
Anmeldung:
Tel. Anmeldung am vorhergehenden Freitag ca. zwischen 13.00 und 15.00 Uhr beim Tourenführer. Davon abweichende Termine und/oder genaue Zeit siehe Tourenbeschreibung.
Fahrpreise:
Die Anmeldung gilt als verbindliche Zusage der Teilnahme und verpflichtet zur Zahlung des Fahrpreises. Die Bezahlung der Fahrpreise erfolgt im Bus.
Die angegebenen Preise für Mitglieder gelten für alle Mitglieder des Alpenvereins, unabhängig von der Sektion. Preise für Kinder gelten nur für jene Kinder/Jugendlichen, die beitragsfreie Mitglieder im Rahmen der Familienermäßigung sind.
Abfahrt:
Die Abfahrt erfolgt pünktlich beim Hauptbahnhof – Busterminal (Gewerkschaftshaus). Bei Schlechtwetter oder ungenügender Teilnehmerzahl (unter 12 Personen) kann der Tourenführer die Tour absagen.
Bahnfahrten
Treffpunkt 20 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt des Zuges bei den Kassen des Hauptbahnhofes. Teilnehmer lösen die für sie günstigste Fahrkarte. Zusteigmöglichkeiten in Bahnhöfen und Haltestellen laut Fahrplan.
Fahrpläne ändern sich manchmal nach Redaktionsschluss, daher empfehlen wir die Tourenführer, wegen eventuell geänderter Abfahrtszeiten, aber auch wegen der Durchführung der Tour vorher anzurufen!
PKW - Fahrten
Die Mitfahrer werden ersucht, dem Fahrzeuglenker die Kosten zu ersetzen. Angesichts der Treibstoff- und Fahrzeugserhaltungskosten erscheinen derzeit ca.
€ 0,10 je Kilometer und für jeden Mitfahrer angebracht.
Erscheint der angemeldete Teilnehmer nicht und entsendet auch keinen Ersatzteilnehmer, dann sind anfallenden Stornokosten (Fahrpreis, Quartierkosten..) vom nicht erschienenen Teilnehmer zu tragen, in jedem Fall aber verfällt bei Mehrtagesfahrten die geleistete Anzahlung bzw. der Führungsbeitrag.
Für eintägige Touren wird kein Führungsbeitrag verrechnet.
Der Führungsbeitrag richtet sich nach Dauer und Anforderung der Tour.
Bergungen nach einem Freizeit- oder Sportunfall sind kostenpflichtig, müssen also vom Verunfallten selbst bezahlt werden! Der AV - Mitgliedsbeitrag beinhaltet jedoch eine Bergungs-, Rückhol-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Detailinformationen mit aktuellem Leistungsumfang siehe im Internet unter www.alpenverein.at. Diese Versicherung besteht nur für Alpenvereins-Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben. Die bloße Teilnahme an unseren Touren und auch der Führungsbeitrag beinhalten keinen Versicherungsschutz.
Tourenziel
Dem Tourenführer ist es vorbehalten, das Tourenziel zu ändern oder die Tour abzusagen.
Anzahl der Tourenteilnehmer
Die max. Anzahl von Teilnehmern richtet sich nach der Art der Tour, der Anzahl von Führern und wird alleine vom Tourenführer bestimmt.
Fotorecht
Mit der Teilnahme an einer der angebotenen Touren oder eines Kurses akzeptieren die TeilnehmerInnen, dass Fotos, welche während der Tour/Kurs aufgenommen werden, für die Homepage des AV bzw. für Veröffentlichungen des AV, wie z.B. für das Tourenprogramm, kostenfrei und ohne Rechtsfolgen gegen den AV oder den Fotografen verwendet werden dürfen.
Klettersteige, Klettertouren, MTB und alpine/hochalpine Touren
Die Teilnahme setzt im Interesse aller Teilnehmer die technische Beherrschung des angegebenen Schwierigkeitsgrads und eine der Tour angepasste funktionsfähige Ausrüstung und entsprechende Kondition voraus. So ist z.B. für die Teilnahme an Klettersteigtouren eine vollständige und dem Stand der Technik entsprechende Klettersteigausrüstung (Gurt, Klettersteigset mit Fallbremse, Helm, Handschuhe) zwingend erforderlich.
Schneeschuhe
Unsere Sektion hat zwei Paar Schneeschuhe gekauft. Diese stehen, gegen eine Leihgebühr von € 5,- für Sektionsmitglieder, bzw. € 10,- für alle anderen Tourenteilnehmer, zur Verfügung. Der Verleih erfolgt nur im Rahmen einer Sektionstour. Bei Bedarf von Schneeschuhen bitte informieren sie den jeweiligen Tourenführer vor der Tour, die Ausgabe erfolgt im Vereinsheim zu den Öffnungszeiten.
Schitouren
Die Mitnahme eines funktionsfähigen LVS-Geräts, sowie Sonde und Schaufel ist bei allen Touren verpflichtend (Schitourenstandardausrüstung). Ausgenommen davon sind Touren im Voralpengebiet (unter der Waldgrenze) mit Zustimmung des Tourenführers.