Eine Befreiung ist bis max. 27 Jahre (bis einschließlich Jg. 1996) möglich und gilt nur im Familienverband. Bitte schicken Sie uns ein Email mit dem eingescannten Beleg oder nutzen Sie unsere Serviceplattform www.mein.alpenverein.at
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Finanzamt-Bestätigung über den Bezug der
Familienbeihilfe
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Studienbestätigung
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Zivildienst- oder Präsenzdienstnachweis
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Lehrvertrag
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Schulbesuchsbestätigung
Eine Kündigung in der Sektion Salzburg für 2023 ist bis 31.12.2022 möglich. Das Nicht-Einzahlen des Mitgliedsbeitrages gilt nicht als Kündigung. Kündigungen werden gerne in einem formlosen Email an die Sektionsadresse entgegengenommen.
Das kann der Fall sein, wenn Sie nach dem 18. Oktober 2022 gekündigt haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt bei uns die Verarbeitung der Mitgliederdaten für die Beitragsvorschreibung. Falls Sie von uns bereits eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, ist diese verbindlich. Bitte entsorgen Sie einfach die Unterlagen.
Das kann der Fall sein, wenn Sie nach dem 18. Oktober 2022 die Adressänderung bekannt gegeben haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt bei uns die Verarbeitung der Mitgliederdaten für die Beitragsvorschreibung. Falls Sie also von uns bereits eine Bestätigung über die geänderte Adresse erhalten haben, so ist diese verbindlich.
Dies ist nur dann möglich, wenn der Beitrag für 2023 noch nicht bezahlt wurde. Gerne schicken wir Ihre Daten an Ihre neue Wunschsektion weiter.
Bitte um schriftliche Kündigung in Ihrer bisherigen Sektion und Information an uns.
Bitte nutzen Sie unsere Serviceplattform: www.mein.alpenverein.at
Bitte verwenden Sie unbedingt die am Zahlschein eingetragene Referenznummer und zahlen Sie für jedes Familienmitglied einzeln ein. Dies garantiert Ihnen, dass die Zahlung sofort am richtigen Ort anlangt und erspart uns eine Menge Arbeit.
Wenden Sie sich einfach an 0662/822692, service@alpenverein-salzburg.at oder kommen Sie persönlich bei uns in der Geschäftsstelle vorbei.