1. Allgemeines
1.1 Die Kinderkletterhalle RumKraxlerei (Aurain 2, 6063 Rum) gehört zum Alpenverein Innsbruck mit Sitz in der Meinhardstraße 7-11, 6020 Innsbruck. Bei jeglichen Rückfragen oder Hinweisen schreibt bitte eine Mail an rum-kraxlerei@alpenverein-ibk.at.
1.2 Bei jeglichen Buchungen bei der RumKraxlerei kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit den Anlagenbetreibenden und somit zum Inkrafttreten der AGBs und der Verhaltensregeln in der Kletteranlage, welche einzuhalten sind.
1.3 Anweisungen des
Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Vergehen gegen unsere
Verhaltensregeln oder bei Gefahr für einen sicheren Kletterbetrieb ist das
Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle
zu verweisen.
2. Öffnungszeiten, Preise und Buchungen
2.1 Die Öffnungszeiten für die Kletteranlage werden online auf der Homepage ausgeschrieben. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind ebenfalls online ersichtlich. Beim Routenbau und bei Veranstaltungen kann es zu einem eingeschränkten Kletterbetrieb kommen. Bei vorangekündigten Großveranstaltungen oder Schulveranstaltungen kann die Kletteranlage auch zur Gänze geschlossen werden.
2.2 Die Eintrittspreise gehen aus unserer Preisliste auf der Homepage hervor. Ermäßigungen und erniedrigte Eintrittsgebühren für die jeweiligen Kategorien sind nur mit Vorweis eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich (z.B. Alpenvereinsausweis und Personalausweis mit Foto).
2.3 Das Kursangebot ist auf unserer Website www.alpenverein.at/rum-kraxlerei ersichtlich. Die Angebote der RumKraxlerei sind nur online buchbar. Die Bezahlung muss ebenfalls online oder per Überweisung auf unser Bankkonto erfolgen.
2.4 Wer an den Kletterkursen der RumKraxlerei teilnehmen möchte, braucht eine Mitgliedschaft beim österreichischen Alpenverein.
2.5 Es kann aufgrund der festgelegten Höchstanzahl an Teilnehmenden vorkommen, dass einzelne Kurse frühzeitig ausgebucht sind. Eine Anmeldung ist nur über unser Online-Buchungssystem möglich. Eine frühe Anmeldung online erhöht ihre Chancen auf einen Platz in Ihren gewünschten Kursen. Die RumKraxlerei behält sich das Recht vor, eine*n Teilnehmer*in auch nach erfolgter Anmeldung an einer Veranstaltung nicht teilnehmen zu lassen. Hierfür muss kein Grund abgegeben werden.
3. Kletterkurse
3.1 Kletterkurse kommen erst ab der genannten Mindestteilnehmendenzahl zustande. Bitte gebt unseren Kletterlehrer*innen im Vorfeld über spezielle Probleme oder Vorverletzungen Bescheid, damit beim Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann.
3.2 Pro Kletterlehrer*in nehmen wir maximal 8 Kinder auf, um der Aufsichtspflicht angemessen nachkommen zu können.
3.3 Die regulären Kurse (10 Einheiten) werden in drei Blöcken pro Schuljahr ausgerichtet (Oktober-Jänner-April). Die Ankündigung findet vor dem Kursstart über die sozialen Medien, die Website und den Newsletter statt.
3.4 Im Hinblick auf die Organisation von homogenen Gruppen bleibt es dem Alpenverein Innsbruck sowie den Leitern*innen der RumKraxlerei vorbehalten, aus unvorhergesehenen Ereignissen Programmänderungen vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
3.5 Bei offensichtlicher Nicht-Erfüllung der Anforderungen für die gewählte Kurse, sowie bei grobem Fehlverhalten der Kinder, können diese aus der Aktivität ausgeschlossen werden. Erziehungsberechtigte werden dann angerufen und müssen die Kinder abholen. Wenn durch Nicht-Erfüllung der Anforderungen oder Fehlverhalten Kosten entstehen (Kurskosten, zusätzliche Betreuung, Sachschaden) haften hierfür die Erziehungsberechtigten.
4. Stornobedingungen
4.1 Bis 10 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung möglich. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn werden 50 % in Rechnung gestellt. Stornierungen, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgen, werden zu 100 % verrechnet.
4.2 Kann die Sicherheit aufgrund des Verhaltens einer*s Kursteilnehmer*in nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, in speziellen Fällen gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages diese Person vom Kurs auszuschließen.
4.3 Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen.
4.4 Private, schulische oder berufliche Verhinderungen wie auch kurzfristige, krankheitsbedingte Absagen von Teilnehmer*innen führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages.
4.5 Einzeltermine sind nach der Buchung nicht stornierbar.
5. Sicherheit
5.1 Kletteraktivitäten beinhalten immer Risiken. Der Alpenverein Innsbruck versucht bei seinen Kursen, diese Risiken so gering wie möglich zu halten.
5.2 Für Kinder und Minderjährige ergeben sich beim Aufenthalt in der Kletteranlage und bei ihrer Nutzung besondere Gefahren. Der Aufenthalt im Sturzbereich von kletternden und bouldernden Personen und im Bereich von herabfallenden Gegenständen ist äußerst gefährlich und kann zu schweren, im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Deswegen müssen Minderjährige während des gesamten Aufenthaltes in der Kletteranlage von den zuständigen Betreuungspersonen oder von anderen fachkundig ausgebildeten Erwachsenen (im Auftrag der Erziehungsberechtigten) ununterbrochen beaufsichtigt werden.
5.3 Der Alpenverein Innsbruck oder die zuständige Betreuungspersonen muss aufgrund der Sorgfaltspflicht Menschen, deren Eigenkönnen oder Kondition nach Einschätzung der Unterrichtenden nicht ausreicht, von Veranstaltungen ausschließen, da ansonsten die Sicherheit der Teilnehmer*innen nicht gewährleistet werden kann.
5.4 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur jene Kinder und Jugendliche berechtigt, die die erforderlichen Kenntnisse bzw. Erfahrungen über die anzuwendenden Sicherungstechniken und Sicherheitsmaßnahmen verfügen und die Bedienungsanleitungen der jeweiligen Ausrüstungsgegenstände kennen. Andernfalls muss selbst für eine Anleitung durch eine fachkundige Person gesorgt werden. Die Ausrüstungsgegenstände dürfen ausschließlich in unserer Kletteranlage verwendet werden. Jede*r Entleiher*in ist verpflichtet, die Ausrüstungsgegenstände vor und nach dem Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese und andere Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.
5.5 Spezielle Gefahren beim Seilklettern: Zum Klettern mit Seil ist ein mindestens 35 m langes Seil erforderlich. Stürze beim Klettern, unsachgemäßer Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen und falsche Anwendung von Sicherungstechniken und Nicht-Beachtung der Sicherungsmaßnahmen können zu schweren Gesundheits- und Körperschäden bei den kletternden und sichernden Personen sowie bei unbeteiligten Dritten führen. Das Abweichen vom vorgegebenen Routenverlauf ist verboten, sodass nur die vorgesehene Schlingenreihe verwendet werden darf. Durch das Verlassen der vorgesehenen Schlingenreihe können Strukturen und große Griffe eingeschnitten werden, wodurch es zu Seilbeschädigungen kommen kann. Es ist wichtig, immer aufmerksam zu sichern, die Gefahrenzonen von stürzenden Kletternden oder herabfallenden Gegenständen zu meiden und die Gebrauchsanweisungen der Ausrüstungsgegenstände (vor allem der Sicherungsgeräte) aufmerksam zu studieren. Die meisten schweren Unfälle ereignen sich immer noch durch Sicherungsfehler bzw. durch falsche Anwendung der Sicherungsgeräte und durch falsch oder unvollständig eingebundene Sicherungsknoten (z.B. Wirbelverletzungen). Daher unsere Bitte: Überprüft die Sicherungsfähigkeiten eurer Seilpartner:innen.
5.6 Spezielle Gefahren beim Bouldern: Stürze beim Bouldern aus großen Höhen können zu schweren Gesundheits- und Körperverletzungen bei den Kletternden oder bei unbeteiligten Dritten und im Extremfall auch zu tödlichen Verletzungen führen. Versuche, das Risiko deinem Eigenkönnen anzupassen und vermehrt abzuklettern, anstatt abzuspringen. Versuche dabei, mit beiden Beinen gleichzeitig und mit einer gewissen Körperspannung zu landen und anschließend abzurollen. Meide die Sturzzone anderer kletternder Personen. Die meisten Unfälle ereignen sich bei unkontrollierten Stürzen zur Seite und bei Stürzen nach hinten, wo mit den Füßen schief und versetzt aufgekommen wird (z.B. Sprunggelenksverletzungen) oder zuerst mit den Armen abgestützt werden muss (z.B. Armbruch). Lasst euch bei großen Höhen oder bei schwierigen Bouldern spotten.
6. Haftung
6.1 Als Anlagenbetreibende übernehmen wir keine Haftung im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum, es sei denn, uns trifft ein grobes Verschulden oder Vorsatz.
6.2 Als Anlagenbetreibende haften wir nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf Fehlverhalten durch volljährige Nutzende selbst, andere Nutzende der Kletterhalle oder Fremdfirmen zurückzuführen sind.
6.3 Als Anlagenbetreibende haften wir (außer bei Personenschäden) lediglich für eine eigene grobe Fahrlässigkeit und/oder eines unseres Erfüllungsgehilfen, sofern es im Zuge des Routensetzens und/oder durch einen Griffbruch zu Schäden kommt. Griffe können sich drehen oder brechen, ohne dass dies für uns als Hallenbetreibende vorher erkennbar ist.
6.4 Eltern haften für ihre Kinder, sofern diese zum gegebenen Zeitpunkt nicht an einem Kletterkurs der RumKraxlerei teilnehmen.
6.5 Beim freien Klettern Eltern-Kind hat das jeweilige Elternteil/die betreuende erwachsene Person die Aufsichtspflicht über das mitgebrachte Kind. Die Anlagenbetreibenden stellen für dieses Angebot keine Aufsicht für die Kinder. Die erwachsenen Personen sind für das eigene Sicherungsverhalten und ihr Wohlergehen wie das des/der begleitenden Kindes/Kinder verantwortlich. Die Anlagenbetreibenden übernehmen keine Haftung für Unfälle, die durch das Fehlverhalten der Teilnehmenden des freien Kletterns zustande kommen.
Sämtliche Angaben bezüglich der Touren und Kurse sind ohne Gewähr und können jederzeit geändert werden.
RumKraxlerei, Stand März 2023