Jahresbeitrag 2023 (Kalenderjahr) | € 62,00* |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
Ehepartner/Lebenspartner eines Mitgliedes (Partner müssen in ein und derselben Sektion Mitglied sein) | € 48,00* |
Kinder/Jugendliche 0 bis 18 Jahre | € 26,00* |
Junior 19 bis 27 Jahre | € 48,00* |
Senior ab 65 Jahre | € 48,00* |
Die Angabe des Alters bezieht sich auf jenes Kalender-/Beitragsjahr, indem das Mitglied den angegebenen Geburtstag feiert. Beispiel: wer im Jahr der Mitgliedschaft seinen 19. Geburtstag feiert (z.B. am 30.06.), fällt für dieses Beitragsjahr in die Kategorie „Junior“.
Für Menschen mit Beeinträchtigung, ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 %, gilt der ermäßigte Beitrag von 26,- Euro.
Kündigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten - also bis zum 31.10. schriftlich gekündigt werden (siehe Sektionsstatuten). - Bitte melden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrer Sektion.
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie beitragsfreies Mitglied werden:
Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis 27 Jahre kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereinsmitglieder sind. Dies gilt auch für Kinder von AlleinerzieherInnen. Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.
Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion übermittelt werden, damit die Beitragsfreiheit gegeben ist.
Ab dem Stichtag 1. September eines Jahres können InteressentInnen die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Kalenderjahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Vereinsjahr bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft auch für Kinder im Sinne der „Familienermäßigung“.