Der Alpenverein Weltweit Service ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert und bietet folgende Leistungen:
Der bei der Mitgliedschaft inkludierte Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag nach Einzahlung des Jahresbeitrags und endet (bei ungekündigte Mitgliedschaft) am 31.1. des Folgejahres. Bei einer Beitragszahlung nach dem 31.1. gilt der Versicherungsschutz erst wieder mit dem der Einzahlung folgenden Tag.
Achtung: Vor Rückholung, Überführung, stationärer medizinischer Heilbehandlung im Ausland und Verlegung im Inland (nicht bei Bergung) unbedingt Kontaktaufnahme mit dem 24-h-Notfallservice (ansonsten werden max. EUR 750,– ersetzt):
Europ Assistance
T +43/1/253 3798
aws@alpenverein.at
Eine Ausnahme bildet
der Jänner jeden Jahres:
Tritt ein Schadensereignis in diesem
Zeitraum ein und ist der Beitrag für dieses Kalenderjahr noch nicht
bezahlt, erfolgt eine Leistung nur dann, wenn der Beitrag noch bezahlt
wird und auch für das Vorjahr der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde. Bei
Einzahlung des Beitrags nach dem 31.1. beginnt der Versicherungsschutz
mit dem der Einzahlung folgenden Tag null Uhr.
Neumitglieder, die ab
1.9. eines jeden Jahres beitreten, gelten bis zum darauffolgenden 1.1.
auch als versichert, obwohl für diesen Zeitraum kein Mitgliedsbeitrag
verrechnet wird.
In den ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise sind Sie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen bis zu EUR 10.000 ,- über den Alpenverein Weltweit Service versichert. Die Versicherungsbestätigung können Sie schnell und unkompliziert hier beantragen: https://oeav.mitgliederversicherungsservice.at/aws/
In der Alpenvereinsmitgliedschaft ist zudem eine Europa-Haftpflichtversicherung inkludiert. Seit Jänner 2022 ist in Italien ein neues Gesetz in Kraft getreten. Alle Skifahrerenden und Skitourengehenden, welche in Italien auf einer Skipiste unterwegs sind, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung muss Schäden und Verletzungen an Dritten abdecken.
Die Bestätigung unserer Versicherungen kann bei Bedarf etwa an der Liftkasse oder bei Kontrolle auf der Piste (in Verbindung mit dem Mitgliedsausweis) vorgelegt werden.
Genauso ist das Vorzeigen einer Versicherungsbestätigung bei bestimmten Reisen ins Ausland erforderlich.
Nähere Informationen rund um das Thema finden Sie hier: https://alpenverein.sichermitknox.com/service
Weil weder Krankenhaus noch Polizei Infos rausgeben dürfen und die Patient*innen oft nicht dazu in der Lage sind. Dann beginnt der Spießrutenlauf zwischen Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz. Die HelpLine erlöst Angehörige von der Ungewissheit und regelt das Auskunftsrecht.
Schadensmeldung bei Bergung, Rückholung, Verlegung und medizinischer Heilbehandlung, Haftplicht- und Rechtschutzversicherung
Report for rescue, retrieval, transfer and medical treatment.
Notification of damage in legal protection matters.
Report for liability insurance
KNOX Versicherungsmanagement GmbH
Resselstraße 33, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43/512/238300-30
Fax: +43/512/238300-15
av-service@knox.co.at | https://alpenverein.sichermitknox.com/
Diese Zusatzleistungen können Sie optional online abschließen:
Hundebergung
Auch Hunde können in Bergnot geraten: Versichern Sie Ihren Vierbeiner für nur EUR 12,- pro Jahr gleich mit.
Sportgeräteversicherung
Versichern Sie Ihre Sportgeräte wie Mountainbike oder Ski für nur EUR 26,- pro Jahr!
Alpenverein Unfall-Lebensrente
Lebenslange monatliche Rentenzahlung nach Freizeitunfall (ab einer Dauerinvalidität von 50 % monatlich EUR 500,-) für eine einmalige Prämie von EUR 10,-
Alpenverein Reiseversicherungen
Alpenverein Premium-Jahresreiseschutz oder Premium-Einzelreiseschutz als praktische Zusatzversicherungen zum Alpenverein Weltweit Service.