Hier die Informationen aus einer Verordnung der Marktgemeinde Zirl, die uns am 6. März übermittelt wurde:
Zirl, am 06. März 2015
gem. §13 Tiroler Katastrophenmanagementgesetz
Auf Grund der Felssturzereignisse vom 02.03.2015 im Bereich B171 Tiroler Straße bei km 87,400 werden sämtliche Wanderwege ab der Zufahrt zum Klärwerk (ca. km 86,200) bis zum Kreuzungsbereich mit der Gemeindestraße "Martinsbühel" (ca. km 88,200) gesperrt.
Begründung lt. Stellungnahme der Landesgeologie vom 04. März 2015 Pkt. 4 "Aus fachlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass die Zugänge in Wandbereiche für Kletterer im Gefährdungsbereich liegen. Maßnahmen (Hinweisschilder, Öffentlichkeitsarbeit, ...) sind daher notwendig, um Kletterer aus dem Gefahrenbereich zu halten und auf die Gefahr hinzuweisen."
Mit freundlichen Grüßen
Marktgemeinde Zirl
Der Bürgermeister
DI (FH) Josef Kreiser