Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) auf monatlich 720 Euro ab 1.1.2023. Damit gelingt eine wichtige steuerliche Anpassung für Sportler, Trainer, Betreuer und Schiedsrichter im Amateur- und Breitensport.
In Österreich sind 2,1 Millionen Menschen Mitglied in einem Sportverein. Mehr als 500.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Funktionen und übernehmen Verantwortung im Sport.
Um die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern und dem Umstand der hohen Inflation Rechnung zu tragen, wird die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung von 540 Euro um ein Drittel auf 720 Euro erhöht. Der Betrag von derzeit maximal 60 Euro pro Einsatztag wird auf maximal 120 Euro pro Einsatztag verdoppelt.
Die PRAE dient als Hilfestellung im gemeinnützigen Vereinssport zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise zur Spiel- oder Trainingsstätte sowie zu Auswärtseinsätzen.
Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Die maximale Anzahl von Einsatztagen pro Monat kann dabei frei gewählt werden.
Werden an den einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer nur steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen geleistet, hat der begünstigte Rechtsträger (zB Verein) sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen für jeden einzelnen Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer in das dafür vorgesehene amtliche Formular einzutragen und dem Finanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres (dh erstmals im Jahr 2024) zu übermitteln.
Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgte am 13.12.2022 im Nationalrat. Details zu dieser steuerlichen Begünstigung sowie die Regelungen der Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Vereine werden im Jänner 2023 auf der Website des BMF veröffentlicht.
Zur Pressemitteilung: hier