Wie können wir diesen für unsere Erholungszwecke rechtlich besser absichern?
„Die Entwicklung ist insgesamt alarmierend. Es kann nicht sein, dass immer mehr Bereiche unserer Natur in den Händen einiger weniger liegen und diese darüber bestimmen, wer diese benutzen darf und zu welchem Eintrittspreis. Die Natur gehört uns allen, und wir wollen klare Gesetze, die allen Menschen den Zugang zur Natur erlauben“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl.
Studie zeigt Nachholbedarf
Die Studie wurde im Auftrag der neun Arbeiterkammern, der Naturfreunde Österreichs und des Österreichischen Alpenvereins von der Universität Innsbruck erstellt und zeigt auf: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für rechtliche Verbesserungen für die Erholungssuchenden. Die aktuelle österreichische Rechtslage für den Zugang zur Natur ist unzureichend. Es gibt zwar zahlreiche Bestimmungen, die der Bevölkerung recht weitgehenden Zugang zur Natur garantieren. Vielfach bestehen aber Rechtslücken, die nur durch Interpretationen geschlossen werden können.
„Das Ergebnis ist leider oft eine ungerechtfertigte Wegesperre. Die Naturfreunde setzen sich seit ihrer Gründung vor 127 Jahren für das freie Wegerecht im Bergland ein. Öffentliche Wege, die schon immer zum Wandern benutzt wurden, dürfen nicht dauerhaft gesperrt werden“, sagt Andreas Schieder, Bundesvorsitzender Naturfreunde Österreich.
Besseren Zugang zur Natur, zu Seen und Wäldern für alle
Vorbilder sind hier die skandinavischen Länder und Bayern, denn dort gilt das „Jedermannsrecht“: Das Recht aller, die Natur zu betreten und deren Früchte zu nutzen.
Studie der Universität Innsbruck zeigt, welche rechtlichen Verbesserungen notwendig sind, damit alle in Österreich die Natur genießen können.
„Der Österreichische Alpenverein vermerkt einen zunehmenden Druck auf die freie Betretbarkeit der Natur. Um die Wegefreiheit zu garantieren, soll diese durch eine Verfassungsbestimmung abgesichert werden“, so Wolfgang Schnabl, Vizepräsident des Österreichischen Alpenvereins.
Deshalb fordern die Arbeiterkammern, die Naturfreunde Österreich und der Österreichische Alpenverein, ein Grundrecht auf Natur in der österreichischen Verfassung zu verankern. Die Ergebnisse der Studie wurden am Freitag 29.4.2022 im Rahmen der Veranstaltung „Freier Zugang zur Natur“ präsentiert.