Unter alpiner Raumordnung werden im groben Umriss all jene raumordnerischen Aktivitäten verstanden, die vor allem dem Schutz der alpinen Erholungslandschaft vor weiteren großtechnischen Erschließungen dienen und der ständig zunehmenden Verdichtungstendenz bei den touristischen Freiraumaktivitäten gegensteuern.
Die alpine Raumordnung beinhaltet vier wesentliche Aufgaben:
Die alpine Raumordnung darf nicht so verstanden werden, dass sie sich nur auf das alpine Berggebiet konzentriert. Unter Bedachtnahme gesamtregionalwirtschaftlicher Belange und den Gesichtspunkten der einheimischen Bevölkerung kommt sie zu einer Zonierung der Erholungslandschaft, die neben einer intensiven Landschaftsbeanspruchung großräumige Vorranggebiete der Ruhe und des ökologischen Ausgleichs vorsieht.
Der lange Weg zum Schutzgebiet: Der Österreichische Alpenverein setzt sich für die Einrichtung bzw. Erhaltung von Schutzgebieten als Bollwerke der alpinen Raumordnung und des Alpenschutzes ein.
Die Erschließung des Hochgebirges mit Seilbahnen und Liften schreitet unentwegt voran. Der Österreichische Alpenverein konzentriert sich mit aller Kraft darauf, die Ausweitung des alpinen Skikarussells auf weitere unerschlossene Naturräume zu verhindern.