Wie viel kostet die Übernachtung in einer Alpenvereinshütte, wie verbindlich ist eine Reservierung, wann gilt die Hüttenruhe, dürfen Hunde mit auf die Hütte? In unserer Hütten- und Tarifordnung finden Sie alle Regelungen für einen genussvollen Aufenthalt in den Alpenvereinshütten.
Hier finden Sie die Hüttenordnung für die Alpenvereinshütten der Kategorie I und II sowie einen Überblick über die
Nächtigungstarife:
Alpenvereinsmitglieder zahlen für die Übernachtung in einer Alpenvereinshütte mindestens 12 Euro weniger. Außerdem steht für sie auch ein ermäßigtes Bergsteigeressen auf der Speisekarte.
Durch das Gegenrechtsabkommen erhalten Alpenvereinsmitglieder auch auf den Hütten der Bergsteigerverbände in anderen Ländern (Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland, Slowenien und Liechtenstein, Belgien, Luxemburg und Holland) eine Ermäßigung auf den Nächtigungspreis.
TourenführerInnen und JugendleiterInnen nächtigen auf Alpenvereinshütten gratis, wenn sie mit einer Gruppe unterwegs sind und ihren Ausweis vorweisen können.
Wenn Sie einen Hüttenaufenthalt mit Hund planen, bitten wir Sie, sich vorab mit den Hüttenwirtsleuten in Verbindung zu setzen. So können Sie abklären, ob Hunde in der Hütte erlaubt und entsprechende Schlafplätze noch frei sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
In den Alpenvereinshütten herrscht ein generelles Rauchverbot. Bereits seit 2008 sind unsere Hütten rauchfrei.
Es empfiehlt sich (auch dem nächsten Gast zuliebe), einen eigenen Hüttenschlafsack auf die Hütte mitzubringen. Die dünnen Seiden- oder Baumwollschlafsäcke können auch im Alpenvereins-Shop erworben werden.
Wenn Sie einen Aufenthalt in einer unserer Selbstversorgerhütten planen, kontaktieren Sie für Infos und Reservierungen bitte die jeweilige Eigentümersektion.
Den AV-Schlüssel erhalten Mitglieder gegen Kaution bei ihrer Sektion.
Alpenvereins-Vertragshäuser sind privat geführte Gast- und Beherbergungsbetriebe, die Mitgliedern des Alpenvereins und Gleichgestellten einen Nachlass auf den jeweiligen Nächtigungspreis gewähren.