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Klettergärten sanieren (ANREISSERTEXT (Beschreibung))

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Klettergärten sanieren

 

Empfehlungen des Alpenvereins

 

 

Präambel

Klettergärten sind - neben den künstlichen Kletteranlagen - heute die wichtigsten Einrichtungen zur Ausübung des Klettersports und müssen als Natur-Sportstätten gesehen werden. Die Ausstattung mit genormtem Sicherheitshaken und eine entsprechende Wartung, sowie infrastrukturelle Einrichtungen wie Zustiegswege und Hinweisschilder sollten daher angestrebt werden. Ideal ist es, wenn Organisationen (zB Alpenvereinssektionen), die über die notwendigen Kenntnisse und über ortskundige Fachkräfte (Instruktoren, Bergführer, erfahrene Kletterer) verfügen, sich als Halter von Klettergärten deklarieren.

 

 

Richtlinien

Folgende Hinweise für Klettergartenhalter sind zu beachten:

 

  1. Stellen Sie mit dem Grundeigentümer das Einvernehmen her (mündlich, oder - besser - schriftlich), und berücksichtigen Sie dabei die im jeweiligen Gebiet geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben (auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene).

 

  1. Stellen Sie sicher, dass alle Sicherungspunkte der heute gängigen Norm (EN 959 und UIAA 123) entsprechen und alte, beschädigte oder und nicht normkonforme Haken (Laschen, Umlenkpunkte) in einem zumutbaren Zeitraum ersetzt werden.

 

  1. Stellen Sie sicher, dass Bohrhaken nur von kompetenten und verlässlichen Personen gesetzt werden (zB durch Bergführer, Instruktoren, erfahrene Erschließer).

 

  1. Beachten Sie, insbesondere beim Setzen von Verbundankern, die heute bekannten Fehlermöglichkeiten(falsche Bohrlochtiefe, unzureichende Bohrlochreinigung etc.) und halten Sie sich streng an die Setzanleitungen.

 

  1. Lassen Sie durch fachkundige Kletterer mindestens einmal jährlich den Zustand der Haken in ausgewählten (!) Routen bzw. an neuralgischen Punkten (Umlenkpunkte, Topropehaken) überprüfen und dokumentieren Sie diese Kontrolle durch ein Protokoll.

  2. Stellen Sie sicher, dass im Zuge der Wartung durch fachkundige Personen (Bergführer, Instruktoren, erfahrene Kletterer) festgestellt wird, ob eine das normale Maß übersteigende Steinschlaggefahr besteht und entfernen sie - soweit zumutbar - absturzträchtige Felsen. Auch diese Einschätzung und evtl. Maßnahmen sind in dem Protokoll festzuhalten.

 

  1. Reagieren sie in einem zumutbaren Zeitraum auf Schäden oder Gefahren, die Ihnen von Kletterern gemeldet werden - entweder durch Behebung der Mängel oder durch "Sperrung" des Klettergartens (Hinweisschild. Klettergarten gesperrt!").

 

  1. Installieren Sie eine Hinweistafel, welche die Kletterer auf Risiken, die mit dem Klettersport verbunden und auf natur- und sozialverträgliche Aspekte hinweist. Diese Hinweistafel soll auch eine Kontaktadresse (Email, Tel.Nr.) enthalten, an die Schäden gemeldet werden können.

  2. Versuchen Sie, unsinnige Erweiterungen des Klettergartens durch Neuerschließungen zu verhindern und Grenzen des Klettergartens festzulegen.

  3. Stellen Sie sicher, dass es zu möglichst geringen Naturbeein­trächtigungen (Trittschäden) kommt und dass die Park- sowie die Zustiegssituation zu keinen Konflikten mit Anrainern führt.

 

 

Michael Larcher
Alpenverein, Referat Bergsport


 
 
 
 
 

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