Durch das internationale Gegenrechtsabkommen genießen Mitglieder des Österreichischen Alpenvereins auf Hütten von Bergsteigervereinen anderer Länder dieselben Begünstigungen, wie Mitglieder der dortigen Vereine.
Neben anderen Begünstigungen gegenüber Nichtmitgliedern geht es dabei um die ermäßigte Nächtigungsgebühr. Dieselben Begünstigungen werden umgekehrt auch den Mitgliedern dieser Vereine auf den Alpenvereinshütten eingeräumt. Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Gegenrechtes ist, dass diese Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Vereins unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl vorweisen und auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten GEGENRECHT-RÉCIPROCITÉ eingedruckt oder aufgeklebt ist (Logo internat. Gegenrecht - siehe rechter Rand).
Teilnehmende Vereine:
Deutscher
Alpenverein, Österreichischer Alpenverein, Alpenverein Südtirol,
Schweizer Alpenclub, Club Alpino Italiano, Club Alpin Francais,
Federación
Española de Deportes de Montaña y Escalada, Liechtensteiner Alpenverein,
Slowenische Bergsteigervereinigung, Akademische Alpenclubs der Schweiz,
Club Alpin Belge, Groupe Alpin Luxembourgeouis, Dansk Bjergklub,
Federazione Alpinistica Ticinese FAT (Schweiz), sowie die Nederlandse
Klim- en Bergsportvereniging.
Dies bedeutet, dass neben den 545
Hütten des ÖAV/DAV/AVS noch auf weiteren 1.300 Hütten in der Schweiz,
Liechtenstein, Frankreich, Italien, Spanien, Slowenien, Belgien,
Luxemburg und in Holland das Gegenrecht eingeräumt wird.
Mitglieder der UIAA-Mitgliedervereine
Der
Deutsche- und Österreichische Alpenverein sind seit 2014 wieder Mitglieder in
der UIAA (Union Internationale des Associations d’Alpinisme). Die Mitgliedervereine der UIAA (UIAA-Members: https://www.theuiaa.org/members/member-federations/)
können für ihre Mitglieder über das internationale Gegenrechtssekretariat Gegenrechts-Einzelmarken zum Preis von derzeit € 50,- pro Marke beziehen und diese an ihre Mitglieder weiterverkaufen. Mit dieser Marke genießt das jeweilige Mitglied
das Gegenseitigkeitsrecht im Sinne der o.g. Vereinbarungen. Der gültige
Mitgliederausweis muss mit der Gegenrechtsmarke versehen sein.
Innerhalb Österreichs gibt es folgende Bergsteigervereine, die nicht am internationalen Gegenrechtsabkommen beteiligt sind, jedoch am Österreichischen Gegenrecht teilnehmen.
Die Partnerorganisationen gewähren den Mitgliedern der anderen
Partner das Gegenrecht auf Schutzhütten. Dies umfasst vor allem eine
ermäßigte Nächtigungsgebühr.
Für den DAV gilt das Österreichische Gegenrecht auf seinen Hütten in Österreich.
Voraussetzung ist ein gültiger Mitgliedsausweis mit dem neuen Gegenrechtslogo (auch in grau oder invers möglich).
Logo nationales Gegenrecht seit 01.01.2013:
Partner vom Österreichischen Gegenrecht:
Mitglieder des ÖAV und DAV erhalten auch auf den Hütten dieser Vereine so wie beim Internationalen Gegenrecht gegen Vorweis des gültigen Ausweises automatisch das Gegenrecht und somit die ermäßigte Nächtigungsgebühr.
Dieses Abkommen besteht seit 1.1.2004.
Die acht führenden Bergsportverbände des Alpenbogens haben 1995 einen Dachverband gegründet, den Club Arc Alpin (CAA).
Der CAA koordiniert und vertritt die gemeinsamen Interessen der Verbände auf dem Gebiet des Alpinismus, des Naturschutzes und der alpinen Raumordnung auf internationaler Ebene, insbesondere in den Gremien der Alpenkonvention, und fördert den gegenseitigen Informationsaustausch. Schwerpunkte bilden die drei Fachkommissionen "Bergsport, Ausbildung und Sicherheit", "Naturschutz und alpine Raumordnung" sowie "Hütten und Wege".
Der CAA vertritt rund 2 Millionen Bergsportler in Europa.
Links für Hüttensuche internationales Gegenrecht / Liens pour la recherche des cabanes du droit international de réciprocité:
Alpenverein Südtirol AVS
Federacion Espanola de Deportes de Montana y Escalada FEDME
Federation Française des Clubs Alpin et de Montagne FFCAM
Liechtensteiner Alpenverein LAV