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Mitgliederpreise 2022 (gültig für Anmeldungen am/ab 1. September 2021)
Jahresbeitrag A-Mitglied (28 - 64 Jahre) JG 1957 - 1993 | € 63,- |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
B-Partner (im gemeinsamen Haushalt innerhalb einer Sektion) B-Senioren ( ab 65 Jahren) 1955 und früher B-Bergrettung, B-Jugendleiter (jeweils mit Nachweis) | € 49,- |
Junioren (bis 27 Jahre) JG 1994 - 2002 | € 49,- |
Jugend und Kinder ( bis 18 Jahre) JG 2003 und später | € 26,- |
Menschen mit Beeinträchtigung (mind. 50% mit Nachweis) | € 26,- |
Treuemitglied (1951 und früher + 50 AV-Jahre) | € 15,- |
Gastmitglieder (Hauptmitgliedschaft bei einer anderen AV-Sektion) | € 21,- |
STICHTAG: für die Zuteilung der Beitragskategorie ist das Alter am 1. Jänner des Beitragsjahres. Der Mitgliedsbeitrag gilt für das Kalenderjahr! AUSNAHME: Eintritt September (siehe Septemberaktion)
Bei Zusendungen ins Ausland wird eine Unkostenpauschale von € 6,60 verrechnet.
Zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag fällt bei Neuanmeldung eine einmalige Einschreibgebühr von € 3,- für jedes beitragspflichtige Mitglied an.
Um die Mitgliedschaft zu beenden ist eine schriftliche Kündigung (Post oder E-Mail) bis längstens 30. September notwendig, um für das Folgejahr in Kraft zu treten.
Wann ist man beitragsfrei?
Kinder und Jugendliche ohne Einkommen bis zum 27. Lebensjahr, deren beide Elternteile Mitglieder beim Alpenverein Linz sind, ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz kostenlos. Dies gilt auch für Kinder von AlleinerzieherInnen.
Für eine beitragsfreie Mitgliedschaft von über 18jährigen benötigen wir jährlich neu eine aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung oder einen Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe.
Die Mitgliedschaft bzw. der Versicherungsschutz ist erst gültig, wenn beide Elternteile bzw. der Alleinerzieher einbezahlt haben.
Septemberaktion:
Ab dem Stichtag 1. September eines Jahres können InteressentInnen die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des Kalenderjahres kostenlos in Anspruch nehmen, wenn bei Eintritt der Mitgliedsbeitrag für das darauf folgende Vereinsjahr bezahlt wird. Analog dazu gilt die beitragsfreie Mitgliedschaft auch für Kinder im Sinne der „Familienermäßigung“.
Egal ob Überweisung, Telebanking oder Abbucher – bitte IMMER die Mitgliedsnummer angeben! Die Gültigkeit der Mitgliedskarte inklusive Versicherungsschutz beginnt mit dem der Einzahlung folgenden Kalendertag.
VORTEIL bei Abbucher: Beginn der Gültigkeit bereits ab Bekanntgabe der Daten
MITGLIEDSBEITRÄGE
VERANSTALTUNGSPROGRAMM & SPENDEN
Bei Veranstaltungen bitte immer die Veranstaltungs- und Mitgliedsnummer im Verwendungszweck anführen!
zur Aktion "Mitglieder werben"
Information zur Spendenabsetzbarkeit
Der Österreichische Alpenverein ist rein gesetzlich (EStG) keine spendenbegünstigte Einrichtung, da die Arbeit im Umweltschutz neben vielen anderen Vereinsaktivitäten (als alpiner Verein, als Umweltorganisation und als Instandhalter der alpinen Infrastruktur) ausgeübt wird. Eine Spendenbegünstigung würde voraussetzen, dass der Bereich Umweltschutz zumindest 75 % der Vereinstätigkeit ausfüllt.