Alpenvereins-Mitglieder genießen viele Vorteile.
Mitglieder schlafen billiger: Mindestens 12 € Ermäßigung auf den Alpenvereinshütten!
JETZT SCHON VORMERKEN - 4 MONATE GESCHENKT !
Am/ab 1. September Mitglied werden - gleich bezahlen - Mitgliedsbeitag gilt dann bis Ende 2023 J
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft wird ab/am 1. September von uns bearbeitet.
Die Familienermäßigungen bzw. Kategorien werden automatisch berechnet. Handelt es sich bei der Anmeldung um ein Ergänzungsmitglied bei einer bereits bei uns im System gemeldeten Person bzw. Familie, bitte um Info im Feld MITTEILUNGEN.
Der Mitgliedsbeitrag ist sofort fällig, jedoch gilt dieser bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres (2022).
Alle Vorteile können ab Zahlungseingang bzw. Bekanntgabe IBAN uneingeschränkt genutzt werden.
Der Versicherungsschutz bzw. die Nutzung des Veranstaltungsangebotes ist ab Einlangen des Mitgliedsbeitrages O.OO Uhr des darauffolgenden Tages gültig bzw. möglich!
Mitgliedsbeiträge 2022
Jahresbeitrag A-Mitglied (JG 1958 - 1994) | € 63,- |
Ermäßigte Jahresbeiträge werden unter folgenden Voraussetzungen angeboten:
B-Partner (gilt nur innerhalb einer Sektion) | € 49,- |
Junioren (JG 1995 - 2003) | € 49,- |
Kinder und Jugendliche (2004 und später) | € 26,- |
Menschen mit Beeinträchtigung (mind. 50% mit Nachweis) | € 26,- |
Treuemitglied (1952 und früher + 50 AV-Jahre) | € 15,- |
Gastmitglieder(Hauptmitgliedschaft bei einer anderen AV-Sektion) | € 21,- |
Bei Zusendungen ins Ausland wird eine Unkostenpauschale von € 6,60 verrechnet.
Zusäzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag fällt bei Neuanmeldung eine einmalige Einschreibgebühr von € 3,- für jedes beitragspflichtige Mitglied an.
Kinder und Jugendliche ohne Einkommen bis zum 27. Lebensjahr, deren beide Elternteile Mitglieder des Alpenverein Linz sind, ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz kostenlos. Dies gilt auch für Kinder von Alleinerziehern.
Für eine beitragsfreie Mitgliedschaft von über 18jährigen benötigen wir jährlich neu eine aktuelle Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung oder einen Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe.
Die Mitgliedschaft bzw. der Versicherungsschutz ist erst gültig, wenn beide Elternteile bzw. der Alleinerzieher einbezahlt haben.
Ist das Ende der Mitgliedschaft erwünscht, bedarf es einer schriftlichen Kündigung ! Kündigungsfrist: ENDE SEPTEMBER, um für das darauffolgende Jahr in Kraft zu treten!
Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, werden Sie durch Ihre Anmeldung auf die Warteliste gesetzt und verständigt, falls Sie auf der Teilnehmerliste vorrücken. Mit etwas Glück können Sie dann doch noch teilnehmen.