Die Alpenvereinsversicherung
Der Alpenverein Weltweit Service ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert und bietet Versicherungsschutz für:
- Bergungskosten aus unwegsamem Gelände bis EUR 25.000,- in der Freizeit im In- und Ausland, weltweit
- Rückhol- und medizinische Heilbehandlungskosten im Ausland
Gültig während der ersten acht Wochen jeder Auslandsreise, weltweit, bei Freizeit- und Berufsunfällen sowie bei Krankheit.
- Rückholdienst aus dem Ausland: ohne Summenbegrenzung
- medizinisch notwendige Heilbehandlungen (inkl. des medizinisch notwendigen Transportes ins Krankenhaus) im Ausland: bis zu EUR 10.000,– - Haftpflichtversicherung in Europa für viele Sportarten bis EUR 3.000.000,- (Selbstbehalt bei Sachschäden EUR 200,-)
- Rechtsschutzversicherung in Europa für viele Sportarten bis EUR 35.000,- (Strafrechtsschutz bis EUR 35.000,- für Anwalts-und Gerichtskosten, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschaden Kosten für anwaltliche Beratung bis EUR 500,-)
Weitere Informationen zum Alpenverein Weltweit Service
Häufig gestellte Fragen
Der bei der Mitgliedschaft inkludierte Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag nach Einzahlung des Jahresbeitrags und endet am 31.1. des Folgejahres. Bei einer Beitragszahlung nach dem 31.1. gilt der Versicherungsschutz erst wieder mit dem der Einzahlung folgenden Tag.