Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener, Studierende) ist die Mitgliedschaft mit vollem Versicherungsschutz bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos, wenn beide Elternteile Alpenvereins-mitglieder sind. Dies gilt auch für Kinder von AlleinerzieherInnen.
Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder derselben Sektion angehören.
Die Beitragsfreiheit ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein beitragsfreies Mitglied (Junior/Student) eine Ehe oder Lebensgemeinschaft eingeht.
Für Jugendliche ab dem 19. Lebensjahr muss ein Ausbildungsnachweis an die Sektion bzw. via mein.alpenverein übermittelt werden, damit die Beitrags-freiheit gegeben ist.
Voraussetzung für die aufrechte Mitgliedschaft beitragsfreier Kinder/Jugendlicher ist:
• alle Familienmitglieder müssen derselben Alpenvereinssektion angehören
• die Mitgliedsbeiträge der Eltern müssen bezahlt sein
• die beitragsfreien Kinder/Jugendlichen müssen eine gültige Mitgliedskarte besitzen
• bei Jugendlichen ab dem 19. Lebensjahr ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe oder eine Schulbesuchs- bzw. Inskriptionsbestätigung der Sektion vorzulegen
Die Beitragsfreiheit gilt für Schüler, Studenten, Zivil- und Präsenzdiener und Lehrlinge.
Sollte nur ein Elternteil Mitglied in einer Sektion sein, dann sind die Kinder/Jugendliche beitragspflichtig, ausgenommen Alleinerzieher.