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Kletterregeln (Hallenregeln)

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Kletterregeln

  1. Klettern ist gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern und der Aufenthalt im Kletterbereich erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern oder mit einem Befähigungsnachweis (z.B. Kletterschein) klettern.
  3. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.
  4. Schnelles Herunterlassen des Partners ist untersagt.
  5. Nicht übereinander klettern.
  6. Klettern nur mit Kletterschuhen (barfuß oder mit Straßenschuhen verboten).
  7. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Der Betreuer schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus. Darüber hinaus ist stets mit herabfallendem Klettermaterial zu rechnen.
  8. Beim seilfreien Klettern darf die Höhe des ersten Hakens nicht übergriffen werden. Höheres Klettern darf nur mit Seilsicherung erfolgen.
  9. Die verwendeten Seile müssen beim Klettern an der Süd-, West- und Nordwand mindestens 50 m, auf dem Balkon 30 m lang sein.
  10. Im Vorstieg sind alle vorhandenen Zwischensicherungen vor dem Überklettern einzuhängen.
  11. Beim Nachsteigen entweder einen verschlossenen Schraubkarabiner an der Umlenkung verwenden oder alternativ mindestens zwei Schlingen gegenläufig eingehängt lassen. Immer alle Zwischensicherungen für den Nachsteiger eingehängt lassen. Es darf ausschließlich über die dafür vorgesehenen und geprüften Umlenkpunkte am Ende der Route (2 Sicherungen mit Kette verbunden) umgelenkt werden.
  12. Nie mehrere Seile in einen Sicherungspunkt einhängen Durchschmorgefahr!!!
  13. Topropeklettern ist in den überhängenden Bereichen verboten.
  14. Lose Griffe oder andere Mängel bitte unverzüglich dem Hallenpersonal melden, damit schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden kann.
  15. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist folge zu leisten. Bei Widersetzen ist das Hallenpersonal berechtigt, den oder die Kletterer aus der Kletterhalle zu verweisen.
  16. In der Kletterhalle ist das Rauchen verboten.
  17. Das Hallenpersonal hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
  18. Beachten Sie bitte darüber hinaus die Benutzerordnung der Kletterhalle.


Download der Kletterregeln.

Benutzungsordnung

1. Benutzungsberechtigung:

1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Die Eintrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts in der Kletteranlage jederzeit vorgelegt werden können.

1.2. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung.

1.3. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen APerson benutzen.

1.4 Jugendliche ab der Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur im Rahmen einer Vereinsveranstaltung (z.B. Ausbildungskurse oder Wettkämpfe) oder nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und eines aktuellen Befähigungsnachweises (z.B. Kletterschein) benutzen. Einverständniserklärungsformulare sind online verfügbar, liegen in der Kletteranlage aus oder können über das AV-Büro des Klagenfurter Alpenvereins, Völkermarkterstr. 9, 9020 Klagenfurt bezogen werden.

2. Benutzungszeiten:

2.1. Die Kletteranlage darf nur während der vom Betreiber festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internet bekannt gegeben.

3. Kletterregeln und Haftung:

3.1. Klettern ist gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Das Klettern und der Aufenthalt im Kletterbereich erfolgen auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.

3.2. Beim seilfreien Klettern darf die Höhe des ersten Hakens nicht übergriffen werden. Höheres Klettern darf nur mit Seilsicherung erfolgen.

3.3. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Im eigenen Interesse ist deshalb eine anerkannte Sicherungstechnik zu verwenden. Jeder Kletterer ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich.

3.4. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden.

3.5. In den überhängenden Bereichen darf nicht Toprope geklettert werden. Es darf aber im Nachstieg geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind.

3.6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzten. Der Trägerverein schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus.

3.7. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen.

3.8. Der Trägerverein, seine Organe, seine Beauftragten sowie die von ihm bzw. seinen Beauftragten eingesetzten Hilfspersonen haften, sofern kein entsprechender Versicherungsschutz besteht, nur für grob fahrlässiges Handeln.

4. Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit:

4.1. Tritte und Griffe, Sanduhren und Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht. Noch verändert oder beseitigt werden.

4.2. Das Barfuss klettern oder das Klettern in Strümpfen ist aus hygienischen Gründen ausdrücklich verboten. Die Beschädigung oder das Beschmieren der Kletteranlagen ist strengstens untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

4.3. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Die vorhandenen Abfallbehälter sind zu benutzen.

4.4. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.

4.5. Für die Kletterhalle stehen Garderobe, WC du Duschen zur Verfügung. Es dürfen ausschließlich die an die Kletterhalle angrenzenden Einrichtungen (vor der doppelflügeligen Glastüre) benutzt werden.

4.6. Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und die von Ihnen mitgebrachten Ausrüstungsgegenstände. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

5. Hausrecht:

5.1. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

5.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann vom Betreiber dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht des Betreibers, drüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

5.3. Bei Ausschluss von der Benutzung der Kletteranlage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.


Download der Benutzungsordnung.


Download der Einverständniserklärung für Minderjährige.

 
 
 
 

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