Es dürfen momentan keine Alpenvereins-Veranstaltungen (Gemeinschaftstouren, Ausflüge, Kurse) durchgeführt werden!
Ausgenommen, d.h. weiterhin erlaubt ist Individual- und Freizeitsport outdoor bis max. 6 Personen (zzgl. deren Kinder/Minderjähriger) aus max. 2 Haushalten. Bei der sportartspezifischen Ausübung darf es zu keinem Körperkontakt kommen (ausgenommen Sicherungs- und Hilfeleistung). Der Mindestabstand von 1 Meter muss dabei eingehalten werden.