Die Schutzhütten in Österreich dürfen – so wie die Restaurants - ab 15.05. für die Tagesgäste aufsperren und pro Tisch 4 Erwachsene (und die dazugehörigen minderjährigen Kinder) verköstigen (indoor und outdoor). Das Personal ist verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (nicht in der Küche), die Gäste nur in der Hütte und auch dort nicht am Tisch.
Beherbergungsbetriebe dürfen in Kärnten ab Freitag, 29. Mai öffnen – wir gehen also davon aus, dass auch unsere Hütten die Nächtigungen ab etwa 29. Mai anbieten können – unklar sind noch die Bedingungen, die auf dem Verordnungswege bekannt gegeben und von uns sofort nachgereicht werden.