Zur Vorgeschichte: Ein großer Teil des Glocknergebiets einschließlich der Pasterze kam 1918 über Initiative des Villacher Holzindustriellen Ing. Albert Wirth in das Eigentum des Alpenvereins, indem er den vereinbarten Kaufpreis zur Verfügung stellte. Wirth verband mit dieser Schenkung den Wunsch, „dadurch den Glockner samt Pasterze ein für allemal der spekulativen alpinen Fremdenindustrie zu entziehen“.
Im Jahr 1935 wurde das Gebiet rund um den Pasterzengletscher auf ausdrücklichem Wunsch des Alpenvereins von der Kärntner Landesregierung durch Verordnung zum Naturschutzgebiet erklärt.
Im Zuge des Baues der Großglockner Hochalpenstraße in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts beabsichtigte die Errichtungsgesellschaft GROHAG auch weitere touristische „Attraktionen“, u.a. einen Fahr- und Gehweg durch das im Eigentum des Alpenvereins befindliche und schon unter Naturschutz stehende Gamsgrubengebiet - und am Ende der Straße eine Seilbahn auf den Fuscherkarkopf. Der Alpenverein wehrte sich mit allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln gegen diesen Ausbau.
Letztlich kam es aber zur Enteignung der Fläche für die Wegparzelle („Gamsgrubenweg“) von zunächst ca. 6.400 m², später (1941, nach einer Vermessung 1939) im Zuge der grundbücherlichen Durchführung „großzügig“ auf ca. 11.500 m² ausgeweitet; dies aufgrund des noch immer geltenden Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes aus 1917 bzw. einer Kaiserlichen Verordnung aus 1914! Behördlich zugelassen wurde eine Wegbreite von 2,5 m, die Seilbahn auf den Fuscherkarkopf wurde nicht gebaut.
Im Jahr 1981 wurde das gesamte betroffene Gebiet Teil der Kärntner Anteils im „Nationalpark Hohe Tauern“. Die beiden Gebiete „Großglockner-Pasterze“ und „Gamsgrube“ wurden 1986 durch Verordnungen der Kärntner Landesregierung zu Sonderschutzgebieten erklärt.
Die Hofmannshütte, einst ein wichtiger alpinistischer Stützpunkt für die Besteigung des Großglockners und anderer Gipfel im Glocknergebiet, verlor durch den Bau der Oberwalderhütte und der Hochalmstraße bis zur Franz-Josefs-Höhe sowie schließlich durch das Schwinden des Pasterzengletschers, allmählich immer mehr an Bedeutung und wurde schließlich 2016 aufgegeben, geschleift und das Gelände renaturiert.
Seit ca. 2020 plant die GROHAG das „Gesamtprojekt Infrastruktur Gamsgrubenweg“, und zwar:
Am 4. 2. 2021 hat die GROHAG dieses Projekt im „Haus der Steinböcke“ in Heiligenblut vorgestellt. Seitens des Alpenvereines waren Vertreter des Landesverbandes und der mit Arbeitsgebieten angrenzenden Sektionen anwesend.
Die GROHAG möchte mit diesen Infrastrukturmaßnahmen diesen Abschnitt des Gamsgrubenweges für die Tagesgäste der Großglockner Hochalpenstraße attraktivieren.
Unter Federführung des Landesverbandes und unter Mitwirkung des Gesamtvereins (Lilly Dagostin, Peter Kapelari) und der drei Sektionen Klagenfurt, Großkirchheim-Heiligenblut und Austria kam es am 16. 4. 2021 in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen (Video-) Konferenz zu folgendem Kompromiss (unter Gegenstimme der Sektion Großkirchheim-Heiligenblut):
Bei der Jahreshauptversammlung 2021 wurde dieses Ergebnis bestätigt. Der Naturschutzreferent, Erich Auer, betonte die Wichtigkeit, im Bereich der besonders geschützten Gamsgrube die Naturschutzinteressen mit Nachdruck zu vertreten.
geplante „Schutzhütte“ (Bildquelle: GROHAG - Präsentation am 4.2.21)
Nachforschungen - im Zuge der beabsichtigten Ausbaupläne der GROHAG - durch Martin Achrainer (Leiter des ÖAV-Archives), Lili Dagostin (Leiterin der Abt. Raumplanung und Naturschutz) und Werner Radl ergaben eine erhebliche Diskrepanz zwischen der seinerzeit für den Gamsgrubenweg enteigneten und grundbücherlich zugunsten der GROHAG einverleibten Fläche von ca. 11.500 m² und der nunmehr (seit 1955) in der Grundbuchsmappe und im Gutsbestandsblatt (A1-Blatt) des Grundbuches ausgewiesenen Fläche von ca. 36.000 m².
Zu dieser Flächenvergrößerung konnten keine Urkunden gefunden werden. Auch im Grundbuch selbst finden sich keine Eintragungen zu dieser Vergrößerung. Die GROHAG wurde ersucht, allenfalls in ihrem Archiv befindliche Urkunden vorzulegen. Das ist nicht geschehen.
Nach Lage der Dinge muss die Eigentumsfrage bezüglich dieser Flächendiskrepanz samt tatsächlichem Grenzverlauf wohl gerichtlich geklärt werden.
Im Übrigen erfolgte die seinerzeitige Enteignung nur zum Bau des Gamsgrubenweges, nicht aber zum Bau einer sogenannten Versorgungseinrichtung, euphemistisch „Schutzhütte“ genannt.
Da Umwidmungs- und Bauansuchen seitens der GROHAG klare Eigentumsverhältnisse voraussetzen, die aber gemäß unserem Rechtsstandpunkt nicht gegeben sind, würden auch solche Ansuchen obsolet werden.
Die Angelegenheit bleibt also spannend! Die Chancen stehen aber gut, dass wir dem Wunsche Albert Wirths entsprechend das Sonderschutzgebiet Gamsgrube dem Naturschutz erhalten können.