Seit Frühjahr 2021 sind Pläne der GROHAG bekannt, im Bereich des sog. Gamsgrubenweges im Glocknergebiet (weitere) Galeriebauten als Wegsicherung und eine “Versorgungsstation - Schutzhütte” auf Höhe der ehemaligen Hofmannshütte, also im Sonderschutzgebiet Großglockner/Pasterze zu errichten.
Letztere ist aus naturschutzrechtlichen (Sonderschutzgebiet!) sowie aus eigentumsrechtlichen Gründen umstritten:
Für den Gamsgruben-Wegbau wurde Mitte der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts ÖAV-Grund enteignet, im Ausmaß von 11.505 m2. Es wurde ein rechtsgültiger Teilungsplan erstellt, grundbücherlich rechtskräftig genehmigt, aber - aus welchen Gründen immer - in der Grundbuchs- und in der Katastermappe (also im Vermessungsamt) nicht vollzogen!
1955 erfolgte eine “einseitige” Neuvermessung, offensichtlich von der GROHAG veranlasst, ohne den ÖAV zu informieren. Deren Ergebnisse wurden in einem sog. “Anmeldungsbogen” mit einer nun ausgewiesenen Fläche von 36.207 m2 festgehalten, also mehr als einer Verdreifachung der im Teilungsplan genannten Fläche! (Anmeldungsbogen: eigentlich Grundlage für vereinfachte Grundbuchsverfahren nach §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz zur Zu- und Abschreibung sog. "geringwertiger Trennstücke”!)
Dieses einseitige Vermessungsergebnis wurde - ohne entsprechende Beschlussfassung - in der Grundbuchs- und in der Katastermappe “vollzogen”! Für diesen “Eigentumserwerb” gibt es nach Ansicht des ÖAV keinen rechtmäßigen Erwerbstitel, zumal auch Ersitzung mangels Gutgläubigkeit ausscheidet.
Über diese Eigentumsfrage - strittige Fläche immerhin 24.207 m2 - ist beim Landesgericht Klagenfurt ein Rechtsstreit anhängig. Am 18. Oktober erfolgten ganztägig wichtige Zeugeneinvernahmen. Am 31. Jänner 2023 werden weitere Zeugen einvernommen werden.
Allenfalls wird auch ein vermessungstechnisches Gutachten eingeholt werden. Die Sache bleibt also spannend!
ÖAV LANDESVERBAND KÄRNTEN, November 2022