Die Problematik mit den WKA im Bergland dürfte hinlänglich bekannt sein: Pro Windrad bedarf es eines Aushubs von mehr als 2000 Kubikmeter, die nachher mit Stahlbeton gefüllt werden; und es werden pro Windrad ca. 2.000 m2 an wertvollem Almboden versiegelt und Zufahrtsstraßen für LKWs mit bis zu 80 Tonnen Nutzlast gebaut!
Auf einen weiteren, bisher noch wenig diskutierten Umstand hat die ÖAV-Sektion Wolfsberg hingewiesen, die damit im Bereich der Soboth (südlicher Abschnitt der Koralpe) unmittelbar konfrontiert ist:
Was passiert mit den Wegen der alpinen Vereine im Einzugsgebiet dieser WKA, insbesondere im Winter bei Eiswurf von rotierenden Windrädern? Was passiert überhaupt mit den meist offenkundigen - teilweise sogar verbücherten, oder vertraglich vereinbarten - Weg- Dienstbarkeiten? Und: Wer will sein Wandererlebnis im Bereich solcher WKA "genießen"?
WKA-Betreiber und/oder Grundeigentümer verhalten sich eher hinhaltend bis abweisend, Verhandlungen und Schriftverkehr haben jedenfalls bislang keine zufriedenstellende Ergebnisse gebracht. Es erscheint daher notwendig, das Freihalten dieser ersessenen oder vertraglichen Wegerechte (allenfalls verwaltungsrechtlich oder gerichtlich) einzufordern. Ersatzwege können - zeitlich befristet - nur akzeptiert werden, wenn sie dem Charakter des “alten” Weges entsprechen und keine (wesentliche) zeitliche und/oder örtliche Erschwernis in der Benützung (Begehung) darstellen. Dies gilt für Wege im Bereich sowohl bereits errichteter als auch geplanter WKA. Entsprechende rechtliche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet.
ÖAV LANDESVERBAND KÄRNTEN, März 2023
© Ingrid Zarfl