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Endgültiges Aus für die geplante Neuerrichtung der Hofmannshütte (Endgültiges Aus )

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Kärnten

Endgültiges Aus für die geplante Neuerrichtung der Hofmannshütte

Endgültiges Aus für die geplante Neuerrichtung der Hofmannshütte  zoom

Bildquelle: Alpenvereinaktiv.com

Der ÖAV Bundesausschuss lehnt den Antrag des Kärntner Nationalparkfonds Hohe Tauern, auf dem Areal der derzeitigen Hofmannshütte ein Ausflugs- und Schulungszentrum des Nationalparks zu errichten, ab.

Innsbruck im März 2017

Unter Bezugnahme auf das Schreiben der Kärntner Landesregierung vom 26.09.2016 teilt der ÖAV Präsident Andreas Ermacora der Kärntner Landesregierung mit, dass der Bundesausschuss des Österreichischen Alpenvereins in seiner 37. Sitzung am 11.03.2017 zum nunmehr dritten Mal in Folge den Antrag auf Neuerrichtung der Hofmannshütte abgelehnt hat.

Nach sorgfältigem Abwägen aller Argumente dafür und dagegen waren für diese Entscheidung unter anderem letztendlich ausschlaggebend, dass eine Schutzhütte an diesem Standort keine alpine Rechtfertigung mehr hat. 

Der Bundesausschuss (BA) ist auch der Meinung, dass aufgrund der geänderten Gegebenheiten keine gesetzliche Berechtigung vorliegt, neuerlich an diesem Standort eine Schutzhütte zu errichten. Ein Ersatzbau, wie vom Kärntner Nationalparkfonds gemäß Projekt vom 18.05.2016 geplant, widerspricht der Meinung des BA nach auch den Intentionen des Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetzes. Dort ist in § 6 geregelt, dass in den Kernzonen lediglich Schutzhütten sowie Notunterkünfte und sonstige mit den herkömmlichen Formen des Alpinismus zusammenhängenden Maßnahmen errichtet werden dürfen.

Ob ein als gastronomisches Ausflugsziel und als Stätte für Umweltbildung konzipierter Bau diesen Intentionen entspricht, darf bezweifelt werden.

Mit diesem Beschluss wird dem Vermächtnis von Albert Wirth, dieses einzigartige Naturareal unversehrt zu bewahren, Genüge getan und dem Nationalpark Hohe Tauern ein Stück Natur zurückgegeben. 

Der Bundesausschuss schätzt die Unterstützung der Kärntner Landesregierung für die alpinen Vereine und deren Tätigkeit außerordentlich und bedauert deshalb umso mehr, dass aus den vorgenannten Gründen eine Zustimmung zum Ersatzbau nicht erfolgen kann.

 
 
 

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