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Teil 2: Soll der ÖAV das E-Biken im Verein fördern?

Kein Thema innerhalb des AV erhitzt derzeit so die Gemüter wie die Haltung zum E-Biken und die Frage, ob der AV das E-Biken quasi als neue Vereinssportart fördern soll oder nicht.

Wie schon im Newsletter 04/2021 des ÖAV Landesverbandes berichtet, hat sich der Vorstand des ÖAV Kärnten im Sommer des Vorjahres einstimmig zu einer sehr klaren Positionierung zur Frage des E-Mountainbike-Sports (E-MTB) bekannt. Er hat sich damit, besonders auch aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes, klar gegen eine aktive Förderung durch den Alpenverein ausgesprochen, nicht aber gegen den E-MTB-Sport an sich. Diese Differenzierung erscheint uns sehr wichtig.

Sowohl der offensichtliche Widerspruch einer aktiven Förderung des E-MTB zu den Bestimmungen der Alpenkonvention als auch das Positionspapier des DAV zum Thema E-MTB vom 4.7.2020 wurden bereits im letzten Newsletter des ÖAV Landesverbands Kärnten (siehe Alpenverein Kärnten: Newsletter 04/2021) dargestellt. Das DAV-Positionspapier wurde dort, besonders wegen seiner unverbindlichen und unklaren Haltung im Sinne von „für jeden etwas“, vom Landesverbandsvorstand abgelehnt. Aber auch der Club Arc Alpin scheint in der Frage der Förderung des motorbetriebenen Bikesports eine eher unklare Position einzunehmen.

Der Club Arc Alpin (CAA)

Der Club Arc Alpin (CAA) ist der Dachverband der großen Bergsportverbände des Alpenbogens. Nach der Präambel seines Vereinsstatuts ist es dessen Absicht, die Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen, insbesondere auf dem Gebiet des Alpinismus, des Naturschutzes und der alpinen Raumordnung, der alpenländischen Kultur sowie der im Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) dokumentierten Ziele wahrzunehmen.

Neben den anderen großen Bergsportvereinen des Alpenbogens ist auch der Österreichische Alpenverein Mitglied des Vereins.

Der Vereinszweck des 2006 gegründeten CAA ist es, die Erziehung zu einem verantwortungsbewussten Alpinismus, der die Interessen der Bergsportler im europäischen Alpenraum in Einklang bringt, hinsichtlich der Bedürfnisse des Natur- und Umweltschutzes im Sinne einer umsichtigen Nutzung und nachhaltigen Entwicklung des alpinen Raumes und seiner Lebensformen zu fördern

Das E-MTB Positionspapier des CAA vom 11.September 2021

Das im September 2021 von der Mitgliederversammlung beschlossene E-MTB Positionspapier des Club Arc Alpin (CAA) erscheint der Frage der Förderung einer motorisierten Bergsportart, wie auch das Positionspapier des DAV, sehr unentschlossen. Es werden dort grundsätzlich die Problemfelder, die der e-MTB-Boom mit sich bringt, aufgezeigt, gleichzeitig werden aber befürwortende Argumente für bestimmte e-MTBs in die Diskussion eingebracht. Es wird zwischen verschiedenen Arten elektrischer Antriebe für Mountainbikes differenziert. Pedelecs - die nur mit Trethilfe funktionieren - werden unter gewissen Bedingungen unterstützt, reine E-Bikes - die auch ohne Trethilfe fahren - und getunte Pedelecs werden abgelehnt.

Das CAA-Papier geht von der EU-Verordnung für E-Bikes aus: 250 Watt max. Leistung. Österreich hat diese max. Leistung mit 600 (!) Watt festgelegt. Die Bauartgeschwindigkeit darf in beiden Fällen (EU und Österreich; auch in der Schweiz) 25 km/h nicht überschreiten. Mit 600 Watt können aber extreme Steigungen gefahren werden. Oft sind die Bikes noch "getunt" und gleichen so richtigen Motocross-Maschinen, obwohl sie rechtlich als “Fahrräder” gelten! Bei “Off-Road-Fahrten” - im freien Gelände oder auf alpinen Wegen - verschärft sich die E-MTB-Problematik in Österreich extrem, vor allem - aber nicht nur - durch Erosionsschäden.

Das CAA-Papier nimmt darauf praktisch nicht Bedacht, erwähnt allerdings die Schweiz, wo Pedelecs mit einer Leistung von max. 500 Watt noch als Fahrräder gelten, ohne die praktischen Auswirkungen dieser Regelung näher zu kommentieren.

Die CAA-Verbände unterstützen aber das Radfahren in den Bergen abseits des öffentlichen Straßenverkehrs mit E-Bikes und getunten Pedelecs, also mit mehr als 250 Watt Dauerleistung und mehr als 25 km/h Bauartgeschwindigkeit, NICHT! Ladestationen auf Hütten können nicht erwartet werden!

Auch wegen der praktischen Auswirkung dieser unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen erscheint eine differenzierte Betrachtung für Österreich sehr wichtig.

Das E-MTB Positionspapier des Vorstands des Landesverbands Kärnten vom 30.Juli 2021

Sowohl gegenüber dem Positionspapier des DAV als auch gegenüber dem des CAA nimmt das Positionspapier des Vorstands des Landesverbands Kärnten vom 30.Juli 2021 die Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten der e-Bikes nicht vor.

Aufgrund der Antriebsart durch motorisierte Aufstiegshilfe kann die Förderung des E-Bikens als alpine Sportart im AV nicht befürwortet werden. Dies widerspricht dem historisch gewachsenen Selbstverständnis des AV, mit eigener und alleiniger (Muskel-)Kraft Bergziele zu erreichen.

Alle Aktivitäten in diese Richtung

  • Akademie-Kurse für Tourenführer,
  • ausgeschriebene und geführte E-MTB-Touren,
  • E-Bike-Werbung jeglicher Art in AV-Medien,
  • Ladestationen auf AV-Hütten

sind aus Sicht des ÖAV-Landesverbands-Vorstandes Kärnten einzustellen bzw. zu unterlassen. Diese Entscheidung ist für den LV Kärnten auch eine solche zu Gunsten des Natur- und Umweltschutzes [1].

Argumente für die Haltung des Landesverbandsvorstandes sind unter anderem

  • der schon bestehende Argumentationsnotstand gegenüber den Grundeigentümern und anderen Nutzungspartnern (Jäger, Förster, Wanderer,...) bei Benutzung der Wege, wenn der immer problematischer werdende E-Bike-Boom „nun auch vom Alpenverein unterstützt wird“.
  • Das vorbehaltlose Eintreten für den Naturschutz, was durch die Förderung des E-Bike-Sports konterkariert wird: Windenergie-Anlagen auf unseren Bergen? Nein! E-Bike-Sport-Förderung? Ja??
  • Fragwürdige Öko-Bilanz von Elektrofahrzeugen hinsichtlich der Stromspeicher: Rohstoff-Gewinnung; Entsorgung,
  • Motorisierte (Berg-)Sportarten widersprechen den Natur- und Umweltschutzbestimmungen der Alpenkonvention, deren Umsetzung wir nunmehr verstärkt fördern (Ausbildungszentrum in Mallnitz).

Es geht - wie erwähnt - nicht um ein „Verbot“ des E-Mountainbikens. Der Alpenverein soll sich nur nicht aktiv (fördernd) mit dieser Thematik befassen, so wie etwa auch der Pisten-Skilauf, das Canyoning oder das Paragleiten keine vom Alpenverein geförderten Sportarten sind.

Schon gar nicht soll das E-Mountainbiken aufgrund der angesprochenen Problematiken zu einer Kernsportart des Alpenvereins werden.

Überlassen wir diese Sportart getrost den kommerziellen Tourismusorganisationen!

Die “Tölzer Richtlinien” (1923) des DuOeAV haben beim (weiteren) Bau von Schutzhütten und alpinen Wegen zu Gunsten des Naturschutzes die “Notbremse” gezogen. Vielleicht gelingt das auch bei der Unterlassung der Förderung des E-Bikens!


[1] Siehe einstimmiger Vorstandsbeschluss, Protokoll der Landesvorstandssitzung des ÖAV-Landesverbandes Kärnten vom 30. Juli 2021 Tagesordnungspunkt 1 "E-Mountainbike"

Soll der ÖAV das E-Biken im Verein fördern?zoom
 
 
 

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