Beim diesjährigen 5. Forum Anthropozän, vom 16.–18.06.2022 in der Nationalparkgemeinde und ÖAV Bergsteigerdorf Mallnitz mit dem Leitthema „ANPASSUNG.FÄHIG? Die neue Realität im Anthropozän“ beteiligt sich die Alpenkonvention und damit der Österreichische Alpenverein, Landesverband Kärnten aktiv bei der KLIMAWERSTATT.
Dabei sollen Lösungen sowohl zum Eindämmen des Klimawandels als auch zu Klimawandelanpassungsstrategien entwickelt werden.
Der ÖAV Landesverband Kärnten wird dabei, im Rahmen des von der Kärntner Umweltlandesrätin Sara Schaar initiierten Ersten Europäischen Klima- und Umweltbildungszentrums (EKUZ), die Rolle der Alpenkonvention bei diesem Prozess darstellen.
Die Alpenkonvention, die den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als integratives Querschnittsthema sieht, das alle Gesellschaftsschichten betrifft, wird dabei ihr Know-How sowohl im Klima-Lab zur nachhaltigen Gemeindeentwicklung als auch zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung einbringen.
Im Rahmen der KLIMAWERKSTATT
Die Teilnehmenden können sich neben der KLIMA-WERKSTATT auch im hochkarätig besetzten ZEIT-GESPRÄCH, dem Panel „SMART CITIES – SMART REGIONS“, der Podiumsdiskussion „KLIMA.SICHERHEIT“ und dem Forschungsprojekt „ANTHROPOZÄN“ inspirieren lassen und mit den ReferentInnen in Austausch treten.
Neben dem Kärntner Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser werden internationale Universitätsprofessorinnen und Professoren wie die Meeresbiologin Antje Boetius, Markus Hengstschläger von der Wiener Universität, Dorothee von Laer die Leiterin des Instituts für Virologie an der Medizinischen Universität Innsbruck und Svere Raffsnoe von der Kopenhagener Business School für anregende Diskussionen zur Verfügung stehen.
Die Alpenkonvention und ihre Anwendung auf Gemeindeebene
Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zwischen den 8 Alpenstaaten und der Europäischen Union. Die Vertragsparteien haben sich in diesem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen zu einer ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen verpflichtet. Der Staatsvertrag wurde in Österreich durch das parlamentarische Genehmigungsverfahren und die darauf folgende Ratifikation durch den Bundespräsidenten in den innerstaatlichen Rechtsbestand übernommen.
In Österreich ist jedoch nicht das gesamte Staatsgebiet „Alpenkonventionsgebiet“, sondern es fallen nur jene Landesteile mit einem maßgeblichen Alpenanteil in ihren Geltungsbereich. Das Bundesland Kärnten liegt zum Beispiel zur Gänze im Anwendungsbereich der Alpenkonvention und ihre gesetzlichen und strategischen Bestimmungen gelten somit – was oftmals verkannt wird – auch in der Landeshauptstadt Klagenfurt und selbstverständlich u.a. auch in den Städten Villach, Sankt Veit, Hermagor und Wolfsberg.
Was die Alpenkonvention für die Kärntner Städte und Gemeinden und damit auch für den Alpenverein so bedeutsam macht ist der Umstand, dass sie, wie oben erwähnt, innerstaatlich geltendes Recht darstellt. Sie ist damit nichts anderes als im behördlichen Verfahren unmittelbar anzuwendendes Landesrecht, so wie etwa die Bauordnungen und Raumordnungsgesetze der Länder oder aber auch Bundesrecht wie z.B. die Gewerbeordnung oder das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
Weitere Informationen unter: www.forum-anthropozaen.com
Kontakt: Mag. Peter Angermann, ÖAV-Landesverband Kärnten,
kaernten@landesverband.alpenverein.at, Tel: 0664 50 40 950