In diesen FAQs wird das Thema "Recht & Haftung für Tourenguides“ vom Österreichischen Alpenverein, Abteilung Bergsport, aufgegriffen und ausführlich bearbeitet.
„Es ist Zweck des Vereines, das Bergsteigen, alpine Sportarten und das Wandern zu fördern und zu pflegen, … die Schönheit und Ursprünglichkeit der Bergwelt zu erhalten … er ist dem alpinen Natur- und Umweltschutz verpflichtet“ (Satzung des ÖAV, § 2 Abs. 1).