Als Mitglieder der Alpenvereinsjugend Österreich gelten alle Angehörigen des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) im Alter bis zu 30 Jahren sowie deren Funktionärinnen. Die Alpenvereinsjugend ist eine Teilorganisation des ÖAV. Sie führt ein Leben nach ihren eigenen Gesetzen im Rahmen der Satzung des ÖAV.
Hier geht’s zu unserem Leitbild und Grundsätzen. Diese definieren den Rahmen unseren Tuns und geben Orientierung nach innen und außen.
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