Der Bundesjugendausschuss besteht aus der Bundesjugendleitung und den Leiter*innen der Landesteams sowie deren Stellvertreter*innen.
Ohne Stimmrecht sind in den Bundesjugendausschuss die Bundesjugendsekretär*in, die Mitarbeiter*innen der Bundesgeschäftsstelle und die Vertreter*innen der Alpenvereinsjugend in anderen Gremien.
Er wird von der Bundesjugendleitung einberufen und tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Sitzungen sind von der Bundesjugendleitung einzuberufen, wenn dies von mindestens zwölf stimmberechtigten Mitgliedern des Bundesjugendausschusses oder vom Bundesausschuss verlangt wird. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Vorsitzende.
Aufgaben
Weitere informationen findest du in unserer Satzung.