Mit dem Kinderschutzkonzept setzen wir Standards und Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Alpenverein und der Alpenvereinsjugend.
Die getroffenen Standards nehmen die gängige Praxis ehrenamtlicher Tätigkeit auf und unterscheiden nach „Unterstützung und Mitarbeit“ sowie
"leitender Tätigkeit mit Programmverantwortung“.
Was das konkret für deine Tätigkeit im Verein bedeutet, findest du unter deiner jeweiligen Funktion.
Wir werden euch in den nächsten Wochen verstärkt zur Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes informieren. Die technischen Voraussetzungen im ÖAV-Office sind noch nicht abgeschlossen. Danke für eure Geduld!
Kinder haben das Recht auf Wertschätzung und Schutz vor Gewalt. (vgl. Art 19 der UN Kinderrechtskonvention). Darüber hinaus ist der Schutz vor Gewaltübergriffen und Diskriminierung jeglicher Art eine Maßgabe unserer Vereinsarbeit (aus dem Grundsatzpapier „Prävention von Gewalt und Diskriminierung). Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche im Alpenverein und in der Alpenvereinsjugend bestmöglich vor Gewalt geschützt sind. Hierfür wurden mit dem Kinderschutzkonzept (weitere) konkrete Maßnahmen und Standards festgelegt.
Zudem schützen klare Rahmenbedingungen auch unsere Funktionär*innen und
unsere Organisation selbst. Wissen Jugendteamleiter*innen
oder Sektionsversitzende, was im Verdachtsfall zu tun ist, welche Schritte
wichtig sind oder was nicht ihre Aufgabe ist, bedeutet dies, dass von
den verantwortlichen Personen überlegt und professionell gehandelt werden kann.
Eine Organisation die einen klaren
Rahmen, festgelegte Abläufe und ein engmaschiges Kinderschutznetz aufgespannt
hat, setzt ein klares Signal. Einerseits als Qualitätskriterium, aber auch an
potentielle Täter*innen. Im Verdachtsfall dient ein Kinderschutzkonzept auch
dem Schutz des Vereins.
Jugend- und Familienarbeit im Verein sind nur durch das Engagement von ausgebildeten Leiter*innen UND den Einsatz von weiteren Funktionär*innen oder Eltern möglich. Ob bei Vorbereitungen oder direkt bei den Veranstaltungen, es werden immer wieder zusätzliche helfende Hände gebraucht, z.B. unterstützen Funktionär*innen aus dem Alpinteam beim Sichern, bei Winteraktivitäten im Gelände oder beim Bauen eines Flying Fox; Eltern helfen oft beim Buffet, beim Materialtransport oder übernehmen Fahrtendienste.
Personen, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, übernehmen eine Leitungsaufgabe und damit Programmverantwortung. Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen dafür werden in unserer Jugend- und Familiengruppenleiter*innenausbildung vermittelt und wir empfehlen allen Sektionen für die Leitung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche Funktionär*innen einzusetzen, die diese Ausbildung abgeschlossen haben.
Unser Sektionsalltag ist so vielfältig, dass zum Beispiel auch Tourenführer*innen Kletterkurse oder Kletternachmittage leiten oder Naturschutzreferent*innen eine Naturwanderung für Kinder und Jugendliche anbieten. In solchen Fällen übernehmen diese Funktionär*innen eine Leitenden Aufgabe mit Programmverantwortung. Auch für Nicht-Jugendfunktionär*innen sind die im Kinderschutzkonzept beschriebenen Standards relevant.
Gemeinsam mit der Jugendteamleitung meiner Sektion unterstütze ich die Standards und Maßnahmen des Kinderschutzkonzeptes. Damit unterstütze ich das Anliegen, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich vor Gewalt geschützt werden. Auch trägt das Kinderschutzkonzpt dazu bei, dass Funktionär*innen und die Organisation geschützt sind. Geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen sowie klare Abläufe tragen dazu bei.
Vor einer Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen erhält das gesamte beteiligte Team den Wertekodex zugeschickt. Die Botschaft ist einfach: „Danke, dass du mithilfst! Der Wertekodex zeigt auf, was uns in der Alpenvereinsjugend wichtig ist. Bitte schau dir’s an, Kinderschutz braucht uns alle.
So wie die Übungsleiterkurse die alpintechnischen Fähigkeiten vermitteln, wollen wir Wissen zu den pädagogischen Prinzipien der Alpenvereinsjugend für die Tätigkeit mit Kindern für Funktionär*innen, die Angebote für Kinder und Jugendliche leiten und nicht Teil des Jugendteams sind, voraussetzen. Hierfür steht ab 2024 die Weiterbildung „Tage draußen! mit Kindern und Jugendlichen" zur Verfügung (als Webinarreihe oder als Präsenzveranstaltung im Programm der Alpenverein Akademie). Für aktive Funktionär*innen bis Ende 2024, für neue innerhalb von zwei Jahren ab Eintragung der Funktion.
Hierzu sind letzte Details in Abklärung. Bitte wartet auf die weiteren Informationen. Der festgelegte Zeitraum zum Nachweis der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge wurde bis Ende 2023 verlängert.
Das vielfältige Angebot für Kinder und Jugendliche im Alpenverein gelingt, da auch Funktionär*innen Angebote für Kinder und Jugendliche leiten, die nicht Teil des Jugendteams sind, sondern z.B. Funktionär*innen des Alpinteams, Naturschutzteams oä. Für diese Funktionärsgruppe steht ab Ende 2023 das E-Learning „Prävention von Gewalt und Kinderschutz in der Alpenvereinsjugend“ als Schulung bereit. Für aktive Funktionär*innen bis Ende 2024, für neue innerhalb eines Jahres ab Eintragung der Funktion.
Auch haben Sektionen die Möglichkeit einen Schulungsworkshop in die Sektion zu
holen. Besprich diese Möglichkeit mit deiner Jugendteamleitung! Nutzt diese
Gelegenheit, um mit allen Funktionär*innen, die in eurer Sektion Angebote
für Kinder und Jugendliche leiten, zum Thema zu arbeiten. Für Terminabstimmung kontaktiert bitte Joanna Kornacki.
Mit den gesannten Möglichkeiten ist die im Kinderschutzkonzept geforderte „Schulung für aktive Funktionär*innen“ absolviert
Vor einer Veranstaltung erhält das gesamte beteiligte Team den Wertekodex zugeschickt. Die Botschaft ist einfach: „Danke, dass du mithilfst! Der Wertekodex zeigt auf, was uns in der Alpenvereinsjugend wichtig ist. Bitte schau dir’s an, Kinderschutz braucht uns alle.
Bei einer Teambesprechung werde ich mit meinem Jugendteam den Wertekodex thematisieren. Hierfür steht mir ein exemplarischer Ablauf zur Verfügung. Wichtig ist, gemeinsam ins Gespräch zu kommen, welches Verhalten Kindern und Jugendlichen gegenüber angemessen ist und welches nicht. In den nächsten Jahren, kann der Wertekodex helfen einen Blick auf die Praxis zu werfen.
Vor Vergabe einer neuen Funktion, zum Beispiel Jugendleiteranwärter*in kann ich in einem Gespräch die Vorstellungen sowie die Möglichkeiten einer Mitarbeit im Alpenverein klären. Hierfür steht ein strukturierter Gesprächsleitfaden zur Verfügung.
Ich besuche den Workshop „Kinderschutz in der Alpenvereinsjugend und motiviere mein Jugendteam, vor allem Jugendleiter*innen, diesen zu besuchen. Eine Möglichkeit dazu gibt's bei den Landesjugendtagen 2023 oder 2024. Ab 2025 wird zusätzlich der Kurs "Kinderschutz in der Alpenvereinsjugend" im Programm der Alpenverein Akademie angeboten.
Auch haben Sektionen die Möglichkeit einen Schulungsworkshop in die Sektion zu holen. Besprich diese Möglichkeit mit deinen Vorsitzenden! Nutzt die Gelegenheiten, mit allen Funktionär*innen, die in eurer Sektion Angebote für Kinder und Jugendliche leiten, zum Thema zu arbeiten. Für Terminabstimmung kontaktiert bitte Joanna Kornacki.
Mit den genannten Möglichkeiten ist die im Kinderschutzkonzept geforderte „Schulung für aktive Funktionär*innen“ absolviert.
Jugendmitarbeiter*innen aus meinem Jugendteam können bis Ende 2024 das E-Learning „Prävention von Gewalt und Kinderschutz in der Alpenvereinsjugend“ abschließen (verfügbar ab November 2023). Selbstverständlich sind sie zum oben genannten Workshop bei den Landesjugendtagen eingeladen.
dann:
dann:
Ich bin natürlich eingeladen den Workshop Kinderschutz in der Alpenvereinsjugend im Rahmen der Landesjugendtage 2023 und 2024 zu besuchen!
dann:
dann:
dann:
Ich bin natürlich eingeladen den Workshop Kinderschutz in der Alpenvereinsjugend im Rahmen der Landesjugendtage 2023 und 2024 zu besuchen!
dann:
Sektionen werden ab Herbst 2023 die Möglichkeit haben, einen Schulungsworkshop "ins Haus" zu
holen. Nutzt die
Gelegenheiten, um mit allen Funktionär*innen, die in eurer Sektion Angebote
für Kinder und Jugendliche leiten, zu diesem wichtigen Thema für die gesamte Sektion zu arbeiten. Für Terminabstimmung kontaktiert bitte Joanna Kornacki.
Mit dieser Gelegenheit haben alle die im Kinderschutzkonzept geforderte „Schulung für aktive Funktionär*innen“ absolviert.
Trotz der vielen positiven Arbeit kann es im Verein zu Gewalt kommen. Diese darf nicht ignoriert und als solche einfach hingenommen werden. Zu entscheiden, wie mit einem vagen oder konkreten Verdacht auf Gewalt umzugehen ist, ist herausfordernd und braucht gut abgestimmtes Vorgehen. Der Interventionsplan soll dir dabei helfen, die richtigen Schritte zu setzen!
Wenn du bei einem Kind auffälliges Verhalten beobachtest, es unklare Andeutungen macht, die auf eine Gewalterfahrung hindeuten, oder du das Gefühl hast, dass es einem Kind nicht gut geht:
Ein konkreter Verdacht auf Gewalt besteht, wenn dir jemand über eine Gewalthandlung erzählt oder du selbst Zeug*in wirst. In diesem Fall ist es wichtig, überlegt zu handeln und Ruhe zu bewahren. Wichtig ist der Schutz der Betroffenen und die Kommunikation mit ihnen über weitere Schritte sowie die Unterstützung von außen: Professionelle Institutionen können helfen, die Situation an sich einzuschätzen und unterstützen ggf. in strafrechtlichen Fragen.