Schulprogramme
Es gelten zwei verschiedene Leistungsbereiche/Preiskomponenten. Zum einen jene der Schulprogramme zum anderen die Unterkunft des jeweiligen Beherbergungsbetriebes.
Leistungen der Schulprogramme
In den Programmpreisen sind alle Kosten für Kundenberatung, Kommunikation, Administration, Organisation und ReferentInnen enthalten. Zusätzlich sind je nach Standort und Programm enthalten:
Die Preise pro SchülerIn sind auf einen TeilnehmerInnen / ReferentInnenschlüssel von 1:12 kalkuliert – bei einer geringeren TeilnehmerInnenzahl ist eine entsprechende Aufzahlung erforderlich.
Leistungen des Beherbergungsbetriebes:
Die Kosten für Vollpension enthalten Verpflegung (ohne Getränke) mit Übernachtung (in Mehrbettzimmern).
Für jeden 21sten Teilnehmer sind Unterkunfts-, Verpflegungs- und Programmkosten frei.
Leistungen der TeilnehmerInnen:
Durch die Buchung eines Schulprogramms verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungerhalt und erklärt das Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Organisation und die Kosten der An- und Abreise zum Schulprogramm ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.
Geschäftsbedingungen:
Tritt der Vertragspartner von einer Buchung zurück ...
Der Veranstalter kann ein Programm kurzfristig absagen, falls die Durchführung durch plötzlich eintretende, unvorhersehbare Umstände nicht möglich ist.
Falls der Veranstalter ein Programm absagen muss, werden alle bereits einbezahlten Beträge rückerstattet.
Für verlorene oder mutwillig zerstörte Leihausrüstung haften die Entleiher.
Für die Kosten von Unterkunft und Verpflegung gelten die AGBs des jeweiligen Standorts.
Informationserhalt / Bildrechte:
Bei Buchung einer Schulveranstaltung, erklären Sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass die angegebene Postadresse für mögliche Informationsaussendungen verwendet werden kann. Ebenso dürfen an die benutzte Email Adresse unser Newsletter versendet werden. Falls keine weiteren Zusendungen gewünscht werden, steht jederzeit die Funktion "Newsletter abbestellen" zur Verfügung.
Mit Anmeldung gibt der Vertragspartner seine Zustimmung, dass wir Fotos, die während der Veranstaltung gemacht werden, für die Bewerbung unserer Programme und Angebote verwenden dürfen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand und ausschließlicher Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Sitz des Oesterreichischen Alpenvereins (derzeit Innsbruck) und wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in 6020 Innsbruck vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.