Corona-Maßnahmen ab 16.04.2022
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
3-G-Regel:
3-G-Nachweise
müssen nur noch von Besucher*innen, Mitarbeiter*innen und
Dienstleister*innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und
vergleichbaren Settings erbracht werden.
Bitte beachtet die unterschiedlichen Bundesländer-Regelungen: regionale Maßnahmen
Derzeit gültige 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung.
Bei Fragen meldet euch bitte bei
Matthias Pramstaller
matthias.pramstaller@alpenverein.at
0512 59547-55
Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr oder Haftung für die untenstehenden Informationen übernehmen. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und ersetzt nicht die Auseinandersetzung der Verantwortlichen mit der Rechtsgrundlage! Jede Sektion ist für ihre Angebote und das ausgearbeitete Präventionskonzept ihrer Veranstaltung verantwortlich.